Pflegegeld im sterbemonat
Pflegegeld nach dem Tod: Wird es weiter ausbezahlt? Pflegende Angehörige sind häufig auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Bild: Bernd Thissen, dpa Symbolbild Pflegende Angehörige sind häufig auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Bild: Bernd Thissen, dpa Symbolbild Nach einem Todesfall müssen die Angehörigen einiges regeln. Wie sieht es zum Beispiel mit Sozialleistungen wie dem Pflegegeld aus? Hat man auch nach dem Tod noch Anspruch? Von Pegah Julia Meggendorfer Trotzdem gibt es vieles, worum sich Hinterbliebene nach dem Tod eines Familienmitglieds kümmern müssen. Zurück bleiben auch Unsicherheiten. Was passiert zum Beispiel mit dem Pflegegelddas man für die Pflege des Angehörigen bekommen hat? Muss man das sofort zurückzahlen? Wir haben Antworten. Was passiert mit dem Pflegegeld nach dem Tod? Grundsätzlich enden mit dem Tod alle Ansprüche auf Leistungen, wie die BARMER Versicherung auf ihrer Website schreibt. Allerdings machen die Pflegeversicherungen eine Ausnahme, wenn man die Zahlung bereits erhalten hat oder es noch offene Rechnungen gibt. Anspruch auf Pflegegeld hat man für den gesamten Monat, in dem die pflegebedürftige Person verstorben ist — auch wenn das bereits Anfang des Monats der Fall war. Die Voraussetzung ist aber, dass die Person für mindestens einen Tag in diesem Monat Anspruch auf Pflegegeld hatte. Wenn die Leistung wegen eines langen Krankenhausaufenthaltes gerade ruhte, gibt es kein Geld. Auch wenn es noch offene Rechnungen gibt, zum Beispiel weil im Rahmen der Verhinderungspflege für einen kurzen Zeitraum eine Pflegekraft bezahlt werden muss, bezahlt die Pflegegeld im sterbemonat diese auch nach dem Tod der pflegebedürftigen Person. Wer bekommt das Pflegegeld nach dem Tod? Lesen Sie auch Pflegegeld: Wann muss es zurückgezahlt werden? Laut Sozialgesetzbuch steht das Pflegegeld für den Monat, in dem die pflegebedürftige Person verstorben ist, offiziell den Erben zu. Wird das Geld für diesen Monat also nicht automatisch angezahlt, können die Erben dieses bei der Pflegeversicherung nachfordern. Damit das reibungslos funktioniert, sollte man laut BARMER einen Nachweis über die Erbschaft parat haben. Gleiches gilt auch für noch offene Rechnungen, die die Pflegeversicherung begleichen soll.