Früher aus dem mietvertrag raus
Geschäft: Wann ein Mietrecht weitergegeben werden kann Mieter: Kann ein befristeter Mietvertrag für eine Wohnung vorzeitig gekündigt werden? Mietverträge für Wohnungen und Häuser unterliegen einer gesetzlichen Kündigungsfrist. Handelt es sich um einen unbefristeten Mietvertrag, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Ist der Mietvertrag befristet und die Wohnung fällt in den Teil- Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzesist eine vorzeitige Vertragsauflösung nach Ablauf eines Jahres möglich. Mieter einer Wohnung eines befristeten Mietvertrages haben nach Ablauf eines Jahres das unverzichtbare und unbeschränkbare Recht, den Mietvertrag vor Ablauf der vereinbarten Zeit jeweils zum Monatsletzten schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zu kündigen. Voraussetzung dafür ist auch da, dass die Wohnung dem Mietrechtsgesetz im Voll- und Teilanwendungsbereich unterliegt. Nachmieter vor Ablauf der Frist finden, nicht möglich Es hält sich hartnäckig das Gerüchtdass es reicht, drei passende Nachmieter zu finden, um vorzeitig aus dem Mietvertrag zu kommen. Doch das ist falsch. Allein der Vermieter darf entscheiden, ob er sich bei der Nachmietersuche vom bisherigen Mieter unterstützen lassen möchte oder nicht. Und selbst früher aus dem mietvertrag raus der Mieter mehrere potenzielle Nachmieter findet, darf sich der Vermieter gegen diese entscheiden und auf den Fortbestand des Mietverhältnisses bis Vertragsende bestehen. Nachmieterklausel: Vorzeitige Kündigung dadurch möglich Wenn der Mietvertrag eine Nachmieterklausel beinhaltet können Mieter früher aus dem Vertrag herauskommen. Die Nachmieterklausel räumt dem Mieter entweder das Recht ein, Nachmieter vorzuschlagen oder aber Nachmieter zu benennen. Dürfen Mieter nur Vorschläge machen, bleibt es dem Vermieter überlassen, ob er einen der vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren und den bisherigen Mieter früher von den Vertragsverpflichtungen entbinden möchte. Besagt die Nachmieterklausel allerdings, dass der Mieter einen Nachmieter benennen darf, muss der Vermieter diesen in der Regel akzeptieren und den bisherigen Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen. Der Vermieter darf den vorgeschlagenen Nachmieter nur ablehnen, wenn gewichtige Gründe gegen ihn sprechen, wie beispielsweise Mietschulden. Grundsätzlich ist die Frage der Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Vertragsverhältnisses im Einzelfall zu betrachten. Zu diesem Zweck wird ein befristeter Mietvertrag auf zehn Jahre abgeschlossen. Bereits nach einigen Monaten erweist sich der Standort aber als unwirtschaftlich und das Unternehmen muss den Standort wieder aufgeben. Die Vermieterin fordert allerdings die Fortsetzung des Mietverhältnisses und die weitere Zahlung der vereinbarte Miete. Sie argumentiert damit, dass ein befristetes Mietverhältnis abgeschlossen wurde und von ihrer Seite sämtliche Vertragsbedingungen eingehalten wurden. Können Geschäftsräume weiterverpachtet werden? Der Hauptmieter einer Geschäftsräumlichkeit darf nur das von ihm im Mietobjekt betriebene Unternehmen verpachten. Sogar selbst, wenn entgegenstehende Vereinbarungen getroffen wurden. Geschäft: Wann ein Mietrecht weitergegeben werden kann Es gibt die Möglichkeit der gesetzlichen Weitergabe des Mietrechts. Wenn laut Mietrechtsgesetz MRG der Hauptmieter einer Geschäftsräumlichkeit das Unternehmen verkauft, tritt der Erwerber des Unternehmens anstelle des bisherigen Hauptmieters in das Hauptmietverhältnis ein. Der Vermieter kann allerdings, wenn der bisherige Hauptmietzins niedriger war als der angemessene Hauptmietzins, auch eine Anhebung des Mietzinses verlangen.