Umsatzsteuer bei grundstückskauf

Diese sieht vor, dass bei Anwendung der Steuerbefreiung ein gesetzlich definierter Teil der in der Vergangenheit geltend gemachten Vorsteuern an das Finanzamt zurückgezahlt werden muss und somit zum Kostenfaktor wird. In diesem Fall ist eine Vorsteuerberichtigung nicht erforderlich. Die Beurteilung ist von mehreren Faktoren abhängig: Einerseits muss ermittelt werden, in welcher Höhe zu berichtigende Vorsteuerbeträge noch vorhanden sind. Wurde die Immobilie bereits vor dem 1. April erstmals im Unternehmen als Anlagevermögen genutzt, so beträgt der Vorsteuerberichtigungszeitraum 10 Jahre. Ein reduzierter Vorsteuerberichtigungszeitraum von 10 Jahren gilt seit dem 1. Die zu berichtigende Vorsteuer reduziert sich linear im Vorsteuerberichtigungszeitraum. Wird die Immobilie beispielsweise im zweiten Jahr nach der Anschaffung steuerfrei verkauft, wären in diesem Fall nur mehr 18 Zwanzigstel bzw. Herstellungskosten zu berichtigen. Beachte: Durch das Abgabenänderungsgesetz hat sich mit 1. Jänner die Regelung über die Bagatellgrenze der Vorsteuerberichtigung geändert. Vor dem 1. Jänner war eine Vorsteuerberichtigung dann nicht durchzuführen, wenn die auf den jeweiligen Gegenstand entfallende Vorsteuer EUR nicht überstieg. Seit 1. Jänner entfällt eine Vorsteuerberichtigung dann, wenn der Betrag, um den der Vorsteuerabzug für einen Gegenstand für das Kalenderjahr zu berichtigen ist, 60 EUR nicht übersteigt. Das bedeutet, dass seit 1. Jänner nicht mehr der ursprüngliche Vorsteuerbetrag für umsatzsteuer bei grundstückskauf Bagatellgrenze relevant ist, sondern der effektiv im jeweiligen Jahr zu berichtigende Betrag. Stand: