Urlaubsbescheinigung vom letzten arbeitgeber
Inhalt: Was ist eine Urlaubsbescheinigung? Eine Urlaubsbescheinigung kann von allen Arbeitnehmern, die ein Unternehmen verlassen, bei ihrem bisherigen Arbeitgeber angefordert werden. Laut Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber zur Ausstellung dieser Bescheinigung verpflichtet, sobald das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde — unabhängig davon, ob es sich um eine Kündigungdas Ende eines befristeten Arbeitsvertrags oder um einen Aufhebungsvertrag handelt. Die Urlaubsbescheinigung enthält Informationen darüber, ob und in welchem Umfang im laufenden Kalenderjahr bereits Urlaub gewährt oder abgegolten wurde. Diese Angaben sind für neue Arbeitgeber wichtig. Mithilfe der Urlaubsbescheinigung kann vermieden werden, dass Urlaubstage doppelt gewährt werden oder Ansprüche auf Resturlaub verfallen. Wechsel in der ersten Jahreshälfte Verlässt ein Beschäftigter innerhalb der ersten sechs Monate eines Kalenderjahres das Unternehmen, darf dieser ein Zwölftel seines Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in Anspruch nehmen. Verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen nach den ersten sechs Monaten eines Urlaubsbescheinigung vom letzten arbeitgeber, ist die Situation anders. Wechsel in der zweiten Jahreshälfte Wechselt ein Arbeitnehmer nach dem Juni seine Anstellung, hat er Anspruch auf den vollen Mindesturlaub gesetzlicher Urlaubsanspruch : 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche. Voraussetzung ist lediglich, dass die sechsmonatige Probezeit abgelaufen ist. Der Urlaubsanspruch beim neuen Arbeitgeber kann um die Anzahl der Urlaubstage gekürzt werden, die innerhalb des Kalenderjahres schon in Anspruch genommen wurden. Die Bescheinigung muss die folgenden Inhalte aufweisen: persönliche Daten des Arbeitnehmers vollständiger Name, eventuell das Geburtsdatum oder die Anschrift gesetzlicher Urlaubsanspruchoder Anzahl der Urlaubstage laut Vertrag das aktuelle Kalenderjahr Beginn und Ende des beendeten Beschäftigungsverhältnisses Zeiträume im aktuellen Kalenderjahr, in denen Urlaub genommen wurde.