Ab wann gilt eine stelle als teilzeit
Beispiel: Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben sieht eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden vor. Teilzeitbeschäftigung liegt somit in dieser Branche erst vor, wenn für den Mitarbeiter eine wöchentliche Arbeitszeit von weniger als 38,5 Stunden, also z. Gleichbehandlungsgebot Der Arbeitgeber darf Teilzeitbeschäftigte wegen ihrer reduzierten Arbeitszeit gegenüber Vollzeitbeschäftigten grundsätzlich nicht schlechter behandeln. Teilzeitbeschäftigte sind anteilig entsprechend ihrem Arbeitsumfang zu entlohnen und an Leistungen des Arbeitgebers wie z. Pensionszusagen zu beteiligen. Die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung sind für dienstzeitabhängige Ansprüche ungekürzt anzurechnen. Diese Informationspflicht gilt auch für neue Arbeitsplätze. Die Information kann auch durch eine allgemeine Bekanntgabe an einer geeigneten, für Teilzeitbeschäftigte leicht zugänglichen Stelle z. Intranet, schwarzes Bretterfolgen. Kündigungs- und Entlassungsschutz Für Teilzeitbeschäftigte gilt derselbe Kündigungs- und Entlassungsschutz wie für Vollzeitbeschäftigte, und zwar nach dem Arbeitsplatzsicherungsgesetz Präsenz- Ausbildungs- und ZivildienerArbeitsverfassungsgesetz BetriebsräteMutterschutzgesetz Mütter bzw. Die weiteren Inhalte des Arbeitsvertrages können rechtswirksam auch mündlich vereinbart werden. Beispiel: Zu Beginn des Dienstverhältnisses wird mündlich eine wöchentliche Arbeitszeit von 25 Stunden vereinbart. Während des Dienstverhältnisses wird — ebenfalls mündlich - die Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit auf 20 Wochenstunden vereinbart. Die Lage der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit ist bei Vertragsabschluss - am besten schriftlich - zwischen dem Arbeitgeber und dem Teilzeitbeschäftigten zu vereinbaren. Änderungen der Lage der wöchentlichen Arbeitszeit In bestimmten Fällen ist die einseitige Änderung der Lage der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber möglich. Dies ist dann der Fall, wenn: dies aus objektiven, in der Art der Arbeitsleistung gelegenen Gründen sachlich gerechtfertigt ist, dem Arbeitnehmer die Lage der Normalarbeitszeit für die jeweilige Woche mindestens zwei Wochen im Vorhinein mitgeteilt wird, berücksichtigungswürdige Interessen des Arbeitnehmers dieser Einteilung nicht entgegenstehen und keine Vereinbarung entgegensteht. Stand: