Ist die handwerkskammer eine innung

Siegelmarke Allgemeine Gewerbe-Innung zu Ebersbach i. Fahnenweihe der Bäckerinnung Clausthal-Zellerfeld Nach der Gründung des Deutschen Reichs entstanden in Deutschland zahlreiche Innungen. Nach der Machtergreifung des NS-Regimes wurden sie — etwa — gleichgeschaltet: sie wurden unselbständige Teilverbände des RIV Reichsinnungsverband. Die Mitgliedschaft in einer deutschen Innung ist freiwillig; dagegen ist die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer für Handwerker obligatorisch. In Deutschland gibt es gegenwärtig etwa verschiedene Innungen. Förderung des handwerklichen Könnens der Meister und Gesellen z. Die Rechtsform der Innungen ist die einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie stehen unter der Rechtsaufsicht der jeweiligen Handwerkskammern. Innungen, welche keine eigene Geschäftsstelle einrichten, können die Geschäftsführung der jeweils zuständigen Kreishandwerkerschaft übertragen. Vorstandsvorsitzender der Innung ist der Obermeister, dessen Stellvertreter der stv. Eine weitere wichtige Funktion in der Innung sowie deren Vorstand bekleidet der Beauftragte für Bildung früher Lehrlingswart. Eine Innung bildet zahlreiche Ausschüsse, wie z. Ferner gibt es einen Fachbeirat, der für alle fachlichen Fragen als kompetente Anlaufstelle dienen soll, einen Wirtschaftsausschuss und diverse Streit- Schlichtungsausschüsse. Diese Verbände sind juristische Personen des Privatrechts und haben meist die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Die Dachorganisationen der Innungen auf Bundesebene sind die Bundesinnungsverbände bzw. Zentralfachverbände, die sich durch Zusammenschluss von Innungen und möglicherweise bestehenden Landesinnungsverbänden bilden können. Der Unternehmerverband Deutsches Handwerk UDH als Zusammenschluss der Zentralfachverbände wiederum ist der bundesweite Arbeitgeberverband des Handwerks in Deutschland siehe auch Deutscher Handwerkskammertag. Österreich[ Bearbeiten Quelltext bearbeiten ] Innung ist in Österreich eine veraltete Ist die handwerkskammer eine innung für Fachgruppen und Fachverbände der jeweiligen Sparten in Gewerbe und Handwerk innerhalb der Wirtschaftskammern auf Bundes- und Landesebene. Ihre Aufgabe ist die Wahrung und Vertretung der fachlichen Interessen ihrer Mitglieder. Die Mitgliedschaft in der jeweiligen Fachgruppe Innung ist eine Pflichtmitgliedschaft. Sowohl die Wirtschaftskammer auf Bundes- und Landesebene als auch die Fachgruppen auf Bundes- und Landesebene sind von der Rechtsform her jeweils eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wirtschaftlich verwandte Berufszweige können in dieser Fachorganisationsordnung zusammengefasst werden.