Rente 5 jahre gearbeitet

Das Wichtigste in Kürze Nach einer sogenannten Wartezeit von 5 Jahren, in denen Sie Rentenbeiträge gezahlt haben, haben Sie einen Rentenanspruch. Weitere Wartezeiten für unterschiedliche Arten der Rente betragen zwischen 20 und 45 Jahren. Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass nach einer Scheidung die Versorgungsanteile für beide Partner gerecht verteilt werden. Ab wann erfüllen Sie Ihren Rentenanspruch und was ist die Mindestversicherungszeit? Die Begriffe Rentenanspruch und Mindestversicherungszeit sind untrennbar miteinander verbunden. Sie haben einen Anspruch auf Rente, wenn Sie die Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, erfüllt haben. Für diese Wartezeit gibt es unterschiedliche Abstufungen. Die geringste Mindestversicherungszeit beträgt 5 Jahre. Erst nach dieser Wartezeit haben Sie Anspruch auf eine Rente. Das bedeutet, Sie müssen über einen Zeitraum von 5 Jahren in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Also Zeiten, in denen Sie nicht in die Rentenversicherung einzahlen konnten, weil Sie beispielsweise politisch in der DDR verfolgt wurden. Was sind Ersatz- und Anrechnungszeiten? Ersatz- und Anrechnungszeiten sind in Bezug auf die Rente sogenannte beitragsfreie Zeiten. Ersatzzeiten bedeuten, dass der oder die Betroffene aus ganz bestimmten Gründen keinen Beitrag leisten konnte. Diese sind z. Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der ehemaligen DDR. Anrechnungszeiten sind ähnlich, nur dass sich die Gründe für die Beitragsfreiheit unterscheiden. Gründe hier sind z. Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung, Studium. Zusätzlich gibt es noch Berücksichtigungszeiten. Darunter fällt z. Gibt es noch weitere Rentenansprüche? Wie bereits oben erwähnt, haben Sie also einen Rentenanspruch nach 5 Jahren Wartezeit. Danach erhalten Sie eine Regelaltersrente, sofern Sie das Renteneintrittsalter von 67 Rente 5 jahre gearbeitet erreicht haben. Zudem würden Sie eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung bekommen. Sollten Sie versterben, würde Ihrem Ehe- oder Lebenspartner eine Rente ausgezahlt werden.