Bis zu 3000 euro steuerfrei vom arbeitgeber wann

Kommentare Drucken Teilen Noch bis Ende haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Inflationsprämie auszuzahlen. Eignet sich perfekt als günstiges Weihnachtsgeld - oder? Berlin — Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr im Rahmen eines Entlastungspakets die Möglichkeit einer Sonderzahlung für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geschaffen. Bis zu Euro kann der Arbeitgebende steuer- und abgabenfrei an seine Mitarbeitenden überweisen, noch bis zum Dezember besteht diese Regelung. Doch längst nicht alle Firmen haben sich dazu entschieden, das Geld zu überweisen. So verhält es sich auch mit dem Weihnachtsgeldoft auch einfach das Gehalt genannt. Wer einen Tarifvertrag hat, erhält häufig auch Weihnachtsgeld, das ergeben Studien immer wieder. Doch für die 49 Prozent der Beschäftigten in Deutschland, die keinen Tarifvertrag haben, sieht es meistens düster aus. Wo kein Tarifvertrag gilt, fehlt häufig auch das Weihnachtsgeld — gesetzlichen Anspruch haben Beschäftigte nämlich nicht. Inflationsprämie statt Weihnachtsgeld: Warum das nicht erlaubt ist Nun könnte sich der eine oder andere Arbeitgebende jetzt ausdenken: Dieses Jahr zahle ich Weihnachtsgeld, und nutze dafür das Angebot der Bundesregierung, diese Sonderzahlung steuer- und abgabenfrei zu überweisen. Das ist zulässig, aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Unternehmen können die Inflationsprämie als Weihnachtsgeld auszahlen, wenn die Beschäftigten nicht regulär nach Vertragsvereinbarung eine solche Sonderzahlung erhalten würden. Einfach ausgedrückt: Wer sonst kein Weihnachtsgeld bekommt, kann jetzt eine in Form der Inflationsprämie erhalten. Beim wem aber im Vertrag steht, dass er oder sie Weihnachtsgeld erhält, da darf die Firma nicht stattdessen eine Inflationsprämie auszahlen. Die Inflationsprämie kann in dem Fall aber noch zusätzlich bezahlt werden. Weihnachtsgeld: Nicht alle Menschen erhalten das sogenannte Erst dann gilt die Steuer- und Abgabenfreiheit. Inflationsausgleich im Rahmen der Tarifverhandlungen Wer also in einer Firma arbeitet, die regulär kein Weihnachtsgeld auszahlt, kann dieses und nächstes Jahr eine Inflationsprämie zur Weihnachtszeit aushandeln. Ein Recht darauf haben Beschäftigte aber nicht. Die Prämie kann auch in mehreren Teilen ausgezahlt werden. So könnte ein Unternehmen beispielsweise entscheiden, Euro im Dezember und nochmals Euro im Dezember auszuzahlen. Meine news.