Belege für betriebskostenabrechnung
Bestätigung eines durchgeführten Lastschrifteinzuges Kontoauszug Die Grenze verläuft dort, wo die Unterlagen nicht notwendig sind, um die Betriebskostenabrechnung zu überprüfen. Kann der Mieter zum Beispiel die Abrechnung ohne einen Blick in die Unterlagen anderer Mieter nicht nachvollziehen zu denken ist hier an die richtige Kostenverteilungerstreckt sich das Prüfungsrecht also auch auf diese Unterlagen AG Garmisch-Partenkirchen, WMS. Persönliche Daten, die für die Abrechnung ohne Belang sind, dürfen selbstverständlich geschwärzt werden. Nimmt der Mieter das Angebot zur Belegeinsicht nicht wahr, kann der Vermieter auf Zahlung klagen Der Mieter zweifelt die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung an, reagiert aber nicht auf das Angebot der Einsichtnahme und zahlt auch nicht? Dann hat der Vermieter das Recht auf seiner Seite, wenn er auf Zahlung des Abrechnungssaldos klagt. Denn erst nach der Einsichtnahme ist der Mieter in der Lage, die Richtigkeit der Belege für betriebskostenabrechnung konkret zu bestreiten und Einwendungen gegen die erteilte Abrechnung zu erheben LG Berlin, Urteil v. Muss der Vermieter die Originalbelege vorlegen oder genügen Kopien? Besteht ein Mieter auf Einsicht in die Originalbelege, hat er grundsätzlich das Recht auf Vorlage der Original-Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung und muss sich nicht mit Kopien begnügen. Eine Begründung ist nicht notwendig. Nur in Ausnahmefällen kann es in Betracht kommen, dass der Vermieter lediglich die Vorlage von Kopien oder Scanprodukten vorlegen muss. Die Frage, wann ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist im Streitfall gerichtlich zu entscheiden BGH, Urteil v. Die Belege liegen beim Steuerberater oder bei der Hausverwaltung Notfalls muss der Vermieter die Belege holen oder er muss es dem Mieter ermöglichen, die Abrechnungsbelege bei seinem Steuerberater oder der Hausverwaltung einzusehen. Ihr Mieter muss sich bei der Einsichtnahme vor Ort nicht mit Kopien zufrieden geben und kann auf Vorlage der Originalbelege pochen. Ein Mieter darf zur Belegprüfung Hilfe mitbringen oder Vollmacht erteilen Das Belegeinsicht beschränkt sich nicht auf die Person des Mieters LG Hamburg, WMS. Belege für betriebskostenabrechnung ihr Mieter eine Person seines Vertrauens oder kommt er in Begleitung, müsssen sie dies als Vermieter zulassen. Hierbei kann es sich um einen sachkundigen Bekannten, seinen Rechtsanwalt oder auch einen Mitarbeiter eines Mietervereins handeln. Der Mieter zahlt unter Vorbehalt die Betriebskostennachzahlung Dann muss er sich selbst darum bemühen, seine Einwände gegen den Zahlungsgrund vor Gericht durchzusetzen. Es liegt in seinem eigenen Interesse, seine Rechtfertigungsgründe gegen eine vom Vermieter erstellte Abrechnung gerichtlich rechtssicher feststellen zu lassen. Nach Leistung einer Vorbehaltszahlung kann er nicht erwarten, dass der Vermieter seinerseits gerichtliche Schritte zur Klärung der streitigen Fragen einleitet. Der Mieter fordert Kopien und will keine persönliche Einsichtnahme In den meisten Fällen kann sich der Vermieter quer stellen. Ein Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung. Einen solchen Anspruch des Mieters sieht das Gesetz für den Bereich des preisfreien Wohnraums nicht vor. Denn, der Vermieter kann ein berechtigtes Interesse daran haben, den Mieter auf die persönliche Einsichtnahme in die Rechnungsbelege zu verweisen, um den durch die Anfertigung von Fotokopien entstehenden zusätzlichen Aufwand zu vermeiden und dem Mieter mögliche Unklarheiten im Gespräch sofort zu erläutern. Hierdurch kann Fehlverständnissen der Abrechnung, möglichen Einwendungen gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot und zeitlichen Verzögerungen durch ein Verlangen des Mieters nach Übersendung weiterer Kopien von Rechnungsbelegen vorgebeugt werden. Dieses Interesse des Vermieters würde nicht hinreichend berücksichtigt, wenn er dem Mieter stets auch gegen Kostenerstattung auf dessen Anforderung hin Belegkopien zu überlassen hätte. Typische Fälle sind Krankheit, Alter oder auch der weit entfernte Wohnsitz des Vermieters. Der Mieterverein fordert Kopien?