Pfändungsfreibetrag für eheleute

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus! Pfändungsfreibetrag für eheleute bei einem Ehepaar ohne Kind Ob Zwangsvollstreckung oder Privatinsolvenz: Die Pfändungsfreigrenze für ein Ehepaar bleibt gleich. Kommt es im Rahmen eines Zwangsvollstreckung oder einer Privatinsolvenz zu einer Pfändungkann nicht einfach das gesamte Einkommen vom Gerichtsvollzieher oder vom Insolvenzverwalter gepfändet werden. Es muss grundsätzlich zwischen dem pfändbaren und dem unpfändbaren Einkommen unterschieden werden. Das bedeutet, dass ein gewisser Teil oder besondere Arten des Einkommens dem Pfändungsschutz unterliegen. Das unpfändbare Einkommen bleibt dem Schuldner als Selbstbehalt zur Existenzsicherung. Damit sollen wichtige Lebenshaltungskosten gedeckt werden. Wie viel vom Einkommen nicht gepfändet werden darf, richtet sich nach der hierzulande geltenden Pfändungsfreigrenze. Entscheidend ist dabei die Höhe des monatlichen Nettoeinkommens. Je höher der Nettolohn ist, desto höher ist der pfändbare Betrag. Doch was ist, wenn der Haushalt aus mehr als einer Person mit einem Arbeitseinkommen besteht? Erhöht sich die Pfändungsfreigrenze bei einem Ehepaar? Grundsätzlich gilt auch für Sie die allgemeine Pfändungsfreigrenze, wenn Sie verheiratet sind und ohne Kind leben. Für Ehepartner gilt also keine besondere Pfändungsfreigrenze. Zudem müssen Eheleute ihr Arbeitseinkommen nicht zusammenrechnen. Sie werden separat betrachtet. Allerdings gilt dann mitunter eine höhere Pfändungsfreigrenze für den verschuldeten Ehepartner, wenn er dem anderen Ehegatten gegenüber zu Unterhalt verpflichtet ist. Pfändungsfreibetrag für verheiratete Schuldner mit Kind ern Wo liegt die Pfändungsfreigrenze bei verheirateten Partnern mit Kindern? Pfändungsfreigrenze — verheiratet und 1 Kind: Auch Kinder begründen eine Unterhaltspflicht. Wenn der Schuldner also sowohl seinem Gatten als auch dem Kind gegenüber Unterhalt leisten muss, steht ihm ein Pfändungsfreibetrag von 2. Pfändungsfreigrenze — verheiratet und 2 Kinder: In diesem Fall gibt es sogar drei Unterhaltsberechtigte. Damit steigt der unpfändbare Betrag auf 2. Beachten Sie, dass es unerheblich ist, ob die Kinder aus der gemeinsamen Ehe oder einer vorhergehenden Partnerschaft stammen. Entscheidend ist, wie viele Unterhaltsberechtigte vorhanden sind.