Pv anlage strom steuern
Photovoltaik-Anlagen: Das sind die Steuerregeln Energieerzeugung Photovoltaik-Anlagen: Das sind die Steuerregeln Asia Chang on Unsplash Wer eine PV-Anlage betreibt, muss steuerlich ein paar Dinge beachten. Hier erhalten Sie einen Überblick. Ertragsteuer Pv anlage strom steuern stellen einen Gewerbebetrieb dar. Der Grund: Der erzeugte Strom wird - zumindest teilweise - ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Dadurch wird er verkauft. Ertragsteuerlich gesehen muss auf PV-Anlagen also Einkommensteuer ans Finanzamt gezahlt werden. Denn es handelt sich um Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Jedoch gibt es eine Vereinfachungsregel. Und mit dem Jahressteuergesetz ist diese noch mal erweitert worden: Wer privat eine PV-Anlage betreibt, muss dafür unter bestimmten Voraussetzungen keine Einkommensteuer zahlen. Von der Steuer befreit sind: PV-Anlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW peak auf Einfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und Nebengebäuden z. Garagen, Carports PV-Anlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 15 kW peak je Wohn- und Gewerbeeinheit bei anderen Gebäuden z. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien. Hat jemand mehrere PV-Anlagen, dann dürfen diese in Summe eine Gesamtleistung von kW peak nicht überschreiten. Die Regelung greift rückwirkend schon für das Jahr Sie greift unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms. Umsatzsteuer Wer den Strom dauerhaft ins Stromnetz einspeist, wird unternehmerisch tätig. Daher muss für die Umsätze aus dem Betrieb einer PV-Anlage grundsätzlich Umsatzsteuer gezahlt werden. Ausnahmen gelten für sogenannte "Kleinunternehmer". Sie sind von der Umsatzsteuer befreit. Ein Kleinunternehmer ist, wer im Gründungsjahr maximal Bleibt der Umsatz unter diesen Betragsgrenzen, muss keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Entsprechend fallen die Umsatzsteuer-Voranmeldungen weg. Die Finanzämter bestehen dann auch nicht auf Umsatzsteuer-Jahreserklärungen. Im Falle dieser "Kleinunternehmerregelung" steht der Betreiberin oder dem Betreiber einer PV-Anlage allerdings auch kein Vorsteuerabzug zu: Wenn auf die Anschaffungskosten oder auf andere Leistungen z. Wartung oder Reparatur Umsatzsteuer anfällt, wird diese nicht erstattet. Um die Umsatzsteuer beispielsweise bei der Anschaffung geltend machen zu können, müssen Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen explizit auf die "Kleinunternehmerregelung" verzichten.