Steuererklärung verstorbener beerdigungskosten
Dafür aufkommen müssen die Erben. Viele stellen sich die Frage, ob sie die Kosten von der Steuer absetzen können. Die Antwort lautet: nicht immer. Denn Erben begleichen die Steuererklärung verstorbener beerdigungskosten meist mit Geld aus dem Nachlass. Jeder Einzelfall ist anders Ein Beispiel: Ein Mann stirbt und hinterlässt seiner Frau 26 Euro. Die Beerdigungskosten, für die die Frau aufkam, beliefen sich auf Euro. In ihrer Steuererklärung kann sie die Kosten nicht geltend machen, da sie vollständig aus dem Nachlass ihres verstorbenen Mannes gedeckt sind. Zum Nachlass gehört generell das gesamte Vermögen eines Verstorbenen, also neben Bargeld und Aktien etwa auch Immobilien, Kunstgegenstände und anderes. Hätte der Mann ein Vermögen von insgesamt Euro gehabt und die Frau Bestattungskosten von Euro, dann könnte sie den Differenzbetrag - also Euro - in der Steuererklärung geltend machen. Auch unter bestimmten anderen Voraussetzungen können Hinterbliebene Bestattungskosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Ein Beispiel: Eine Frau stirbt und hinterlässt ihrem Sohn als alleinigem Erbe Möbel, Hausrat und Euro. Weil der Sohn hochverschuldet ist, kann er die Bestattungskosten finanziell nicht stemmen. In welcher Höhe der Fiskus nun die Beerdigungskosten anerkennt, ist von Fall zu Fall verschieden. Die Grenze zieht das Finanzamt immer individuell nach einem Prozentsatz der gesamten Einkünfte, neben einem Erwerbseinkommen zum Beispiel auch Mieteinnahmen. Generell erkennt das Finanzamt nur Bestattungskosten in «angemessener Höhe» an. Finanzamt erkennt nicht alle Ausgaben an Allerdings können längst nicht alle Beerdigungskosten geltend gemacht werden. Gleiches gilt, wenn sich jemand Trauerkleidung zulegt. Auch Reisekosten, um an der Beerdigung teilzunehmen, können in der Steuererklärung nicht angegeben werden. Abzugsfähig sind aber zum Beispiel die Kosten für das Bestattungsunternehmen, das Arzthonorar für die Leichenschau, Gebühren an die Friedhofsverwaltung, die musikalische Gestaltung der Trauerfeier sowie Gebühren etwa für die Sterbeurkunde. Die Kosten etwa für den Sarg können Steuerzahler ebenfalls angeben. Belege müssen auf Nachfrage eingereicht werden Wer nun wissen will, welchen Betrag er oder sie in der Steuererklärung in Sachen Bestattungskosten angeben kann, geht so vor: Die abzugsfähigen Beerdigungskosten zusammenzählen und davon das Erbe abziehen. Kosten für Besatttung nicht überall gleich Was die Bestattungskosten im Allgemeinen angeht: Sie variieren und hängen von den Wünschen und Vorstellungen des oder der Verstorbenen beziehungsweise der Hinterbliebenen ab. Einen ersten Überblick über Durchschnittspreise können sich Interessierte auf der Webseite des Bundesverbands Deutscher Bestatter verschaffen. Wer als Hinterbliebene das nötige Geld für eine Bestattung nicht aufbringen kann, kann gegebenenfalls einen Antrag auf Kostenübernahme beim Steuererklärung verstorbener beerdigungskosten der jeweiligen Stadt stellen.