Wohnung als gewerberaum vermieten

Darf eine Gewerbeeinheit als Wohnung genutzt werden? November 1. November Viele WEGs beinhalten Wohn- und Gewerbeeinheiten. Doch was passiert, wenn nun eine solche Gewerbeeinheit zu Wohnzwecken genutzt werden wohnung als gewerberaum vermieten Der Gesetzgeber wünscht sich zwar mehr Wohnraum in Deutschland, doch alles erlauben können sich die Eigentümer auch nicht — das zeigt ein aktueller Fall, der vor dem BGH entschieden wurde. Wenn aus der Zahnarztpraxis eine Wohnung wird Bei den Gewerberäumen war die Vorgabe noch spezifischer. Dies ignorierten die Eigentümer einer Praxis aber, bauten diese um und nutzten sie als Wohnung. Sie informierten darüber auch den WEG-Verwalter im Vorhinein, der offenbar keine Einwände hatte. Doch die Eigentümerin einer Wohnung aus dem anderen Gebäude erfuhr von dieser Nutzungsänderung und war damit nicht einverstanden. Sie klagte auf Unterlassung der Wohnnutzung. Ist eine ausnahmsweise Wohnnutzung hier möglich? Das Amtsgericht entschied in erster Instanz zugunsten des Zahnarzt-Paars, doch das Landgericht gab der Unterlassungsklage statt: Die Nutzung als Wohnung widerspreche der Zweckbestimmung der Teileigentumseinheit. Nun ging es weiter vor dem Bundesgerichtshof. Stört die Wohnnutzung mehr als die vorgesehene gewerbliche? Der Bundesgerichtshof entschied ganz klar: Die Nutzung der Praxis als Wohnraum sei unzulässig aufgrund der Zweckbestimmung BGH, Urteil v. Zwar kann es im Einzelfall zulässig sein, eine Teileigentumseinheit zum Wohnen zu nutzen. Aber nur, wenn dies bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr stört als die vorgesehene Nutzung. Aber: In beiden Gebäuden ist Wohnen und Gewerbe ganz klar räumlich getrennt. Die gesamte Aufteilung ziele darauf ab, nur die Dachgeschosse als Wohneinheiten zu nutzen. Daher hätten auch die anderen Eigentümer ein berechtigtes Interesse daran, diese Trennung beizubehalten, um Nutzungskonflikte zu vermeiden, so die Karlsruher Richter. Formularbeginn Fazit: Eine Wohnnutzung von Gewerbe-Einheiten kann zwar durchaus möglich sein — aber eben nur unter ganz spezifischen Bedingungen. Bevor Sie als Verwalter Ihre Zustimmung zu einem solchen Vorhaben geben, sollten Sie die Rechtslage unbedingt genau prüfen. Hinweis Der Inhalt dieser Mitteilung stellt die fachliche Meinung des jeweiligen Autors dar. Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Autor für die sachliche und juristische Richtigkeit der vertretenen Auffassung sowie der daraus ggf. Wir empfehlen daher, insbesondere mit Blick auf die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls ggf.