Kurzarbeitergeld entgeltumwandlung sollentgelt

Auswirkungen der Kurzarbeit auf die bAV News Doch das muss gut durchdacht werden. Kurzarbeit aufgrund der Coronapandemie ist noch immer ein Thema: Die Zugangserleichterungen beim Kurzarbeitergeld werden immer wieder verlängert. Doch was bedeutet Kurzarbeit für die betriebliche Altersversorgung? Bleiben die Zusagen bestehen? Können die Beiträge gekürzt oder ausgesetzt werden? Ein Überblick über die wichtigsten Auswirkungen. Die Auswirkungen der Kurzarbeit beziehungsweise die Reduzierung des Entgelts auf die betriebliche Altersversorgung bAV und die zu empfehlenden Vorgehensweisen sind für Entgeltumwandlungen und arbeitgeberfinanzierte betriebliche Vorsorgezusagen unterschiedlich. Arbeitgeberfinanzierte bAV: Auswirkungen der Kurzarbeit Zunächst ist festzuhalten, dass das Arbeitsverhältnis auch bei Kurzarbeit fortbesteht. Das gilt auch, wenn das Unternehmen die Arbeit vorübergehend vollständig einstellt sogenannte "Kurzarbeit Null". Bei "Kurzarbeit Null" könnte die Zeit der Kurzarbeit damit komplett unberücksichtigt bleiben, wobei oftmals in Versorgungsplänen sogar explizit geregelt ist, dass in Zeiten eines ruhenden Arbeitsverhältnisses keine Anwartschaften erworben werden. Bei gehaltsabhängigen Zusagen zum Beispiel "Altersrente in Höhe von x Prozent des Brutto-Jahresgehalts vor Eintritt des Versorgungsfalls" erscheint es angebracht, Zeiten der Kurzarbeit bei einer Dauer von wenigen Monaten für die Ermittlung der Leistungshöhe auszuklammern fiktives "Normal"-Gehalt beziehungsweise sie bei längerer Zeitspanne entsprechend dem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad zu berücksichtigen. Bei gehaltsabhängigen beitragsorientierten Leistungszusagen sinkt der bAV-Beitrag während der Kurzarbeit beziehungsweise wird ausgesetzt. Es sei denn, es gibt eine abweichende Regelung. Insbesondere für Eingriffe in die dritte Stufe noch erdienbare Teile genügen laut BAG bereits sachlich-proportionale "willkürfrei, nachvollziehbare und anerkennenswerte" Gründe, die grundsätzlich auch bei einer wirtschaftlich ungünstigen Entwicklung vorliegen können. Weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Krise auf ein Unternehmen könnten im Einzelfall gegebenenfalls als solche gesehen werden. Allerdings sollte hier nicht unberücksichtigt bleiben, dass die aktuelle Phase hoffentlich nur vorübergehend ist. Grundsätzlich schätzen es Arbeitnehmer sehr wert, wenn der Arbeitgeber während der Phase der Kurzarbeit das bestehende Niveau der bAV beibehält. Auswirkungen der Kurzarbeit auf die Entgeltumwandlung Eine Entgeltumwandlung ist weiterhin möglich, wenn der "Kurzlohn" hierfür ausreicht. Eine Umwandlung des Kurzarbeitergeldes, bei dem es sich ja nicht um tatsächliches Entgelt, sondern nur um eine Lohnersatzleistung handelt, ist allerdings ausgeschlossen. Beiträge zur Entgeltumwandlung können bei Kurzarbeit reduziert werden Viele Arbeitnehmer wünschen in Zeiten von Kurzarbeit eine Beitragsreduktion oder -aussetzung, gegebenenfalls auch eine Beitragsstundung. Wichtig ist, an eine Anpassung der Entgeltumwandlungsvereinbarung zu kurzarbeitergeld entgeltumwandlung sollentgelt. Eine Reduktion beziehungsweise ein Aussetzen der Entgeltumwandlung sollte im Vorfeld genau überlegt werden. Denn in diesem Fall reduziert sich infolge der geringeren Nettoentgeltdifferenz auch das Kurzarbeitergeld. Wird die Entgeltumwandlung bei Kurzarbeit unverändert fortgeführt, bleibt die Nettoentgeltdifferenz und damit das Kurzarbeitergeld annähernd gleich. Das zeigt kurzarbeitergeld entgeltumwandlung sollentgelt folgende Rechenbeispiel Arbeitnehmer, LSt-Klasse I, keine Kinder Ohne Entgeltumwandlung.