Lauterbach pflegegeld eltern
Die Zusammenfassung für diesen Artikel kann leider momentan nicht angezeigt werden. Merken Diese Audioversion wurde künstlich erzeugt. Die Audioversion dieses Artikels wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach SPD zur Reform der Pflege beschlossen. Er sieht eine Erhöhung des allgemeinen Pflegebeitrags um 0,35 Prozentpunkte zum 1. Juli vor. Derzeit liegt der Beitrag bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens, für Kinderlose bei 3,4 Prozent. Karl Lauterbach will Erziehungsleistung belohnen Angesichts der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Entlastung für kinderreiche Familien soll der Kinderlosenzuschlag laut dem Lauterbach pflegegeld eltern um 0,25 auf 0,6 Beitragssatzpunkte angehoben werden. Wer mehrere Kinder hat, soll ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren pro Kind 0,25 Punkte weniger zahlen. Eine Person mit zwei Kindern zahlt also nur 2,9 Prozent des bemessungspflichtigen Einkommens und damit weniger als bisher. Lauterbach sagte, die geplanten Entlastungen für Familien sollten unabhängig vom Alter der Eltern oder Kinder gelten. Er wolle damit die Erziehungsleistung belohnen. Auch Rentnerinnen und Rentner mit Kindern würden von der Entlastung profitieren. Die Pflegebedürftigen hätten volle Solidarität verdient, sagte Lauterbach. Gleichzeitig gelte es, die Finanzierung der Pflege zu stabilisieren. Pflegegeld soll um fünf Prozent steigen Das zuletzt erhöhte Pflegegeld soll dem Entwurf zufolge zum 1. Januar um fünf Prozent steigen, genauso die Beträge für Sachleistungen. Pflegegeld wird als Unterstützung gezahlt, wenn Pflegebedürftige nicht in Einrichtungen, sondern zu Hause leben. Sie können es frei verwenden, etwa für Kosten der Betreuung. Je nach Pflegegrad liegt es zwischen und Euro im Monat. Für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sollen eingeführte Entlastungszuschläge ebenfalls zum 1. Januar angehoben werden. Den Eigenanteil für die lauterbach pflegegeld eltern Pflege soll dies im ersten Jahr im Heim um 15 statt wie bisher um fünf Prozent drücken, im zweiten Jahr um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt um 70 Prozent. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung — anders als die Krankenversicherung — nur einen Teil der Kosten für die reine Pflege trägt. Im Heim kommen noch Zahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen dazu. Was tun, wenn demnächst Millionen Fachkräfte fehlen?