Gold verkauf mehrwertsteuer

Teilen Beim Gold- und Silberkauf gibt es bezüglich Mehrwertsteuer und Einkommensteuer einige Punkte zu beachten. Seit Jahrzehnten gelten Edelmetalle als solide Anlageform und als Wertspeicher. Bei dieser Form der Anlage haben Sie die Garantie, dass sie niemals wertlos werden. Sehr wahrscheinlich steigt der Wert sogar in Zukunft weiter. Dabei lohnt sich insbesondere die Investition in Goldbarren, da Sie dabei mehr Gold für Ihr Geld erhalten, wie auch hier beschrieben ist. Denn: Bei Goldbarren ist der Aufschlag verglichen mit Münzen geringer. Bevor Sie sich für eine Anlage in Silber oder Gold entscheiden, sollten Sie sich aber mit der Besteuerung auseinandersetzen. Gerade in puncto Mehrwertsteuer gibt es nämlich Unterschiede zwischen Gold- und Silber-Anlagen. Die Befreiung wurde im Jahr noch einmal erweitert und gilt seither in allen EU-Mitgliedsstaaten. Aber: Damit der Kauf wirklich mehrwertsteuerfrei ist, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Kriterien sind im Detail: Goldbarren sind in allen Gewichtsklassen als Anlagegold mehrwertsteuerfrei. Die Münzen müssen nach dem Jahrhundert geprägt worden sein. Obendrein müssen sie im Prägeland als Zahlungsmittel erlaubt oder früher als Zahlungsmittel verwendet worden sein. Der Nennwert darf nicht höher als 80 Prozent über dem Marktwert des enthaltenen Goldes liegen. Gold verkauf mehrwertsteuer die Vorschriften für Goldmünzen sind also recht kompliziert. Daher bieten viele Shops von vornherein nur Münzen an, die von der Mehrwertsteuer befreit sind. Das ist natürlich von Vorteil, da Sie die oben genannten Kriterien dann nicht selbst vor dem Kauf überprüfen müssen. Mehrwertsteuer beim Silberkauf Anders als Gold ist Silber nicht von der Mehrwertsteuer befreit. Während die Besteuerung bis noch zum vergünstigten Steuersatz von 7 Prozent erfolgte, liegt der Steuersatz seit bei 19 Prozent. Diese Umsatzsteuer wird auch für Platin und Palladium berechnet. Sonderfall Differenzbesteuerung bei Silber Teilweise werden Silbermünzen aber differenzbesteuert. Die Differenzbesteuerung soll vermeiden, dass beim Handel mit Edelmetallen beim Wiederverkauf mehrfach die volle Umsatzsteuer anfällt. Werden Silbermünzen aus einem Nicht-EU-Land eingeführt, wird eine Einfuhrumsatzsteuer von 7 Prozent fällig. Verkauft der Händler das Silber nun weiter, wird die 19 Prozent Mehrwertsteuer nicht auf den kompletten Nettoverkaufspreis berechnet — sondern auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und Bruttoverkaufspreis.