Handwerkerleistungen bei einzelveranlagung von ehegatten
Die entsprechenden Abzugsbeträge werden sodann für jeden Ehegatten unter Berücksichtigung aller Günstigerprüfungen und Höchstbeträge separat berechnet. Dies würde hier zu folgendem Ergebnis führen: A überschreitet mit seinen Basisvorsorgebeiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung den Höchstbetrag von 1. Daher beträgt der Abzugsbetrag 2. Bei B ist der Höchstbetrag auf die letztmals in anzuwendende Günstigerprüfung nach dem bis In der Summe ergibt sich somit ein Betrag i. FG Berlin-Brandenburg teilt zunächst die Aufwendungen auf Das FG Baden-Württemberg vertritt dagegen die die Auffassung Urteil v. Neben dem Wortlaut sowie der historischen und systematischen Auslegung spreche Sinn und Zweck der Regelung, d. Denn dann müssten die Ehegatten nicht nachweisen und das Finanzamt nicht nachprüfen, wer von den Ehegatten die jeweilige Belastung wirtschaftlich getragen hat. Dabei werde dem Prinzip der Individualbesteuerung hinreichend dadurch Rechnung getragen, dass bei dem Sonderausgabenabzug die Berechnung des Höchstbetrages für jeden Ehegatten gesondert vorgenommen wird. Nach dieser Auffassung ergibt sich hier folgendes Ergebnis: Basisvorsorgebeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung beider Ehegatten: 2. Sonstige weitere Vorsorgeaufwendungen beider Ehegatten: 1. Daher sind bei A und B jeweils 1. In vergleichbaren Fällen kann Einspruch eingelegt werden bis der BFH Rev. In diesem Zusammenhang gilt es aber darauf hinzuweisen, dass die Auffassung des FG nicht immer zu einem günstigeren Ergebnis führt. Hätte A hier beispielsweise 3. Bei der Berechnung der Finanzverwaltung würde sich bei A zunächst ein Abzugsbetrag i. In der Summe erhält man dann ein Betrag i.