Pfändung bei abfindungszahlung
Ein Rechtsanspruch pfändung bei abfindungszahlung besteht nicht. Unter gewissen Voraussetzungen sind Arbeitgeber dennoch zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet: Es bestehen vertragliche Vorgaben, zum Beispiel durch einen Tarifvertrag, Geschäftsführervertrag, einen Sozialplan oder einen Einzelarbeitsvertrag. Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich auf eine freiwillige vertragliche Vereinbarung, beispielsweise auf einen Aufhebungsvertrag. Erhalten Mitarbeiter beim Ausscheiden aus dem Unternehmen generell eine Abfindung, können sich gekündigte Beschäftigte auf das Gewohnheitsrecht berufen. Der Arbeitgeber hat sich vertragswidrig verhalten und der Arbeitnehmer kündigt fristlos. Bei einer betriebsbedingten Kündigung gibt zudem das Kündigungsschutzgesetz KschG Regelungen zur Abfindung vor. Anspruch auf Abfindung besteht, wenn der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben betriebsbedingte Gründe für die Kündigung anführt und den Arbeitnehmer darauf hinweist, dass er zwischen einer Kündigungsschutzklage und einer Abfindungszahlung entscheiden kann. Zum Einreichen einer Kündigungsschutzklage bleiben Arbeitnehmern drei Wochen Zeit. Der Arbeitgeber darf seinerseits auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung bestehen, wenn eine Zusammenarbeit aus betrieblichen Gründen nicht mehr möglich erscheint und er dies glaubhaft begründen kann. Bei Arbeitnehmern über 50 Jahren, die für mehr als 15 Jahre im Betrieb beschäftigt waren, kann sie auch höher ausfallen. Die Abfindung ist in voller Höhe pfändbar Für verschuldete Personen stellt sich die Frage, ob eine Abfindung innerhalb einer Zwangsvollstreckung oder im Insolvenzverfahren gepfändet werden kann. Die Abfindung gilt als Arbeitseinkommen. Damit dürfen Gläubiger sie pfänden lassen — und zwar in voller Höhe. Das hat auch Konsequenzen für den Arbeitgeber: Er darf die Abfindung nur an den Arbeitnehmer auszahlen, wenn dessen Gläubiger dem zustimmen. Zahlt er die Abfindungssumme ohne deren Einverständnis aus, können die Gläubiger Regressansprüche geltend machen. Eventuell muss der Arbeitgeber die Abfindung dann doppelt zahlen. Den Abfindungsbetrag vor einer Pfändung schützen Erwirken Gläubiger eine Pfändungkönnen Sie versuchen, beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Vollstreckungsschutz zu stellen. Dafür müssen Sie darlegen, warum Sie ohne die Abfindung Ihren Lebensunterhalt nicht decken können. Erhalten Sie Arbeitslosengeld I, gilt Ihr Lebensunterhalt als gesichert und das Gericht wird dem Antrag für gewöhnlich nicht zustimmen. Beziehen Sie direkt nach der Kündigung Arbeitslosengeld II, bestehen bessere Chancen auf Vollstreckungsschutz. Suchen Sie sich Hilfe und kommen Sie einer Pfändung zuvor Haben Sie permanent finanzielle Probleme, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unterstützung bei Zahlungsrückständen erhalten Sie bei einer zugelassenen Schuldnerberatungsstelle, z. Mithilfe einer Schuldnerberatung lässt sich eine Pfändung bei abfindungszahlung oft noch abwenden. Sie zahlen daraufhin eine Teilsumme oder bezahlen Ihre Schulden in Raten ab. Sollte es doch zur Pfändung kommen, kann eine Schuldnerberatungsstelle Sie gegebenenfalls dabei unterstützen, Ihre Abfindung schützen zu lassen.