Türkei nach deutschland visum

Türkische Staatsangehörige können eine Beschäftigung in der EU aufnehmen und von aufenthaltsrechtlichen Sonderbestimmungen profitieren. Sie gelten zwar als Drittstaatsangehörige, erwerben aber ein Aufenthaltsrecht, sofern sie die Voraussetzungen aus dem Assoziierungsabkommen EWG-Türkei erfüllen. Weitere Details Ziel des Assoziierungsabkommens EWG-Türkei, auch bekannt als Ankara-Abkommen, ist unter anderem, die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zu verbessern. Vereinbart wurde bei der Verabschiedung im Jahr auch, schrittweise die Freizügigkeit der Arbeitnehmer herzustellen. Nach den geltenden Bestimmungen können türkische Staatsangehörige in den EU-Mitgliedstaaten eine Beschäftigung aufnehmen und von aufenthaltsrechtlichen Sonderbestimmungen profitieren. Sie gelten zwar als Drittstaatsangehörigeerwerben bei Erfüllung der Voraussetzungen aus dem Assoziierungsabkommen aber automatisch ein Aufenthaltsrecht. Arbeitnehmer aus EU-Mitgliedstaaten haben allerdings Vorrang. Werden diese Anforderungen erfüllt, erhält die Person eine sogenannte deklaratorische Aufenthaltserlaubnis. Das Fortbestehen des Assoziationsrechts wird dann von der Ausländerbehörde festgestellt. Die Anwendungshinweise zum Assoziationsrecht des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat BMI bieten dazu Informationen. Wichtig: Bei der erstmaligen Einreise gelten für türkische Staatsangehörige die Bestimmungen für Drittstaatsangehörige. Über die konkreten Einreisebestimmungen informiert die türkische Botschaft. Weitere Informationen Weitere Informationen zum Assoziationsrecht und zu aufenthaltsrechtlichen Besonderheiten erhalten Sie auf der Webseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Eine Ausarbeitung der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags zur aufenthaltsrechtlichen Rechtsstellung türkischer Staatsangehöriger bietet weitere Details zum Aufenthaltsrecht für Drittstaatsangehörige und zu den besonderen Aufenthaltsrechten aus der Assoziationsfreizügigkeit.