Kündigungsfrist mietvertrag verlängerungsklausel

AG Tempelhof-Kreuzberg, Az. Die Klage wird abgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger ist durch Eigentumserwerb und Eintragung ins Grundbuch im Jahre als Vermieter in das Mietverhältnis eingetreten. Am März Es verlängert sich jeweils kündigungsfrist mietvertrag verlängerungsklausel 1 Jahr, wenn eine der Parteien nicht spätestens 03 drei Monate vor Ablauf der Mietzeit der Verlängerung widerspricht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die in der Akte befindlichen Ablichtungen des Mietvertrages Blatt 7 — 9 der Akte verwiesen. Es kam am Februarin dem u. Begründung war ihr Vorbehalt, auch vor dieser Zeit wieder ausziehen zu können. Der Mietvertrag wird damit auf diese 5 Fünf Jahre befristet, aber mit der Möglichkeit für den Mieter, diesen vorher zu lösen… Wegen der weiteren Einzelheiten dieser Schriftstücke wird auf die in der Akte befindlichen Ablichtungen Blatt 10 — 13 der Akte verwiesen. Die Beklagten haben mit Schreiben vom Die Rückgabe der Mietsache erfolgte am Auf die Beiakte wird Bezug genommen. Zudem werden vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten geltend gemacht entsprechend der Berechnung in der Gebührenrechnung vom Die Parteien einen Teilvergleich wie folgt geschlossen: 1. Die Beklagten zahlen zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche anlässlich der Rückgabe des streitgegenständlichen Grundstücks an den Kläger einen Betrag in Höhe von 2. Nach Zugang der Kautionsabrechnung zahlen die Beklagten den Restbetrag innerhalb von drei Wochen. Die Parteien erklären den Rechtsstreit insoweit für erledigt. Der Kläger ist der Ansicht, die Schriftform des Vertrages sei eingehalten, so dass die Kündigung das Mietverhältnis erst zum Die Vereinbarung im Mietvertrag stelle kein unbefristetes Mietverhältnis dar. Der Kläger beantragt, 1. Die Beklagten beantragen, die Klage abzuweisen. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den vorgetragenen Inhalt der von den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie den Inhalt der Sitzungsniederschriften verwiesen. Entscheidungsgründe Die weitergehende Klage ist unbegründet. Ein Mietverhältnis bestand in diesem Zeitraum nicht mehr, da die Beklagten mit dem Schreiben vom