Vermieterrechtsschutz kosten auf mieter umlegen
Welche Posten dazu zählen und was sich dahinter verbirgt, haben wir übersichtlich zusammengefasst. Diese Nebenkosten dürfen auf die Mieter umgelegt werden Die Betriebskostenverordnung BetrKV legt genau fest, welche Posten zu den umlagefähigen Nebenkosten gehören. Grundsteuer Die Grundsteuer entrichtet der Besitzer des Grundstücks, auf dem das Mietobjekt steht. Die Mieter übernehmen durch die Umlage anteilig die Kosten für: Entsorgung der Abwässer sowie abgeleitetes Regenwasser Dachrinnen Entwässerung, wenn das Regenwasser nicht absickern kann Entwässerungspumpen, wenn benötigt private Abwasserentsorgungsanlagen, wenn kein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz besteht Info: Wird ein Abwasserrohr verstopft und muss es infolgedessen repariert werden, fällt dies nicht unter die umlagefähigen Nebenkosten. Die Reparatur muss vom Vermieter selbst getragen vermieterrechtsschutz kosten auf mieter umlegen. Heizung Heiz- und Heiznebenkosten zählen ebenfalls zu den umlagefähigen Nebenkosten, die der Mieter übernehmen muss. Neben dem Brennstoffverbrauch fallen darunter unter anderem auch Wartungskosten für die Heizanlage sowie Bedien- Überwachungs- und Pflegekosten. Die Kosten für Reinigung und Abgasmessung können auch auf die Mieter umgelegt werden. Auch die Kosten für die gewerbliche Lieferung von Warmwasser, die Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten zum Beispiel Boiler sind umlagefähig. Aufzug Hier können Kosten für den Betriebsstrom sowie die Pflege und Wartung des Aufzugs anfallen. Jeder Mieter des Mietobjekts muss dabei seinen Anteil tragen — unabhängig davon, ob er vielleicht im Erdgeschoss wohnt und den Aufzug gar nicht nutzt. Allein die Möglichkeit, den Aufzug benutzen zu können, verpflichtet ihn zur anteiligen Kostenübernahme. Diese dürfen sie auf ihre Mieter umlegen. Auch Winterdienstarbeiten fallen unter diesen Posten. Die Kosten für die Müllabfuhr dürfen ebenfalls anteilig abgerechnet werden. Die Anschaffung der Geräte für die Reinigung sowie den Winterdienst ist jedoch nicht umlagefähig. Gebäudereinigung Darunter fallen Arbeiten zur Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteile, wie etwa das Treppenhaus oder der Aufzug. Sowohl die Kosten für eine Reinigungsfirma wie auch für Reinigungsmittel können auf die Mieter verteilt werden. Schädlingsbekämpfung Die Kosten für die Schädlingsbekämpfung dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen auf die Mieter umgelegt werden. Zunächst muss dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein. Gartenpflege Kosten können entstehen für die Pflege und Erneuerung von Gartenflächen, die zur Wohnanlage gehören. Auch die Pflege von Spielplätzen sowie nicht öffentlicher Zugänge und Zufahrten gehört dazu. Es kann sein, dass dieser Posten in der Betriebskostenabrechnung nicht gesondert aufgeführt ist, wenn er bereits über den Heizkostenposten abgerechnet wird. Das wären beispielsweise: Gebäudeversicherungen gegen Feuer- Sturm- und Leitungswasserschäden, GlasversicherungenGebäudehaftpflichtversicherungen oder auch — je nach Gefährdungsgebiet — Versicherungen gegen Elementarschäden. Private Versicherungen, wie beispielsweise die Rechtsschutzversicherungdarf der Vermieter hingegen nicht auf seine Mieter umlegen.