Arbeitslosengeld nach kleingewerbe

Tools für Gründer Arbeitslosengeld 1: Gründungszuschusss Wenn Sie arbeitslos sind oder Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, dann erfüllen Sie eine Grundvoraussetzung zur Förderung durch den Gründungszuschuss, wenn Sie sich selbstständig aus der Arbeitslosigkeit machen wollen. Den Gründungszuschuss beantragen Sie beim Arbeitsamt - allerdings gilt es noch ein paar Bedingungen zu beachten. Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, müssen Sie zum Zeitpunkt des Starts Ihrer Selbstständigkeit mindestens einen Tag Arbeitslosengeld 1 erhalten haben. Beziehen Sie bereits Arbeitslosengeld müssen Sie für den Gründungszuschuss noch einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld von Tagen haben. Allerdings traten Ende auch Änderungen und Kürzungen beim Gründungszuschuss in Kraft. Gründungzuschuss kompakt Mit Gründungszuschuss selbstständig aus der Arbeitslosigkeit Sie beantragen den Gründungszuschuss direkt bei Ihrem Arbeitsamt. Sprechen Sie mit Ihrem Berater zum Thema Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit! Förderdauer beim Gründungszuschuss Die Förderdauer beträgt 6 Monate in der ersten Phase und 9 weitere Monate in einer zweiten Phase. Somit können Sie eine Förderung von maximal 15 Monaten für Ihre Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit erhalten. Angenommen Sie erhalten bisher ein Arbeitslosengeld von 1. In der Phase 2 können Sie weitere 2. Hauptberufliche Existenzgründung Um den Gründungszuschuss für die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit zu erhalten, muss die Gründung hauptberuflich erfolgen. Sie können auch eine bisher nebenberufliche Selbstständigkeit in den Vollerwerb überführen und sich auf diese Weise mit der Arbeitslosengeld nach kleingewerbe selbstständig aus der Arbeitslosigkeit machen Erneuter Erhalt des Gründungszuschuss Haben Sie bereits den Gründungszuschuss für die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit erhalten, muss das Ende dieser Förderung mehr als 24 Monate zurückliegen. Fachliche Voraussetzungen Gegenüber dem Berater vom Arbeitsamt müssen Sie Ihre fachlichen Voraussetzungen für die Gründung nachweisen. Wenn Zweifel bestehen kann Ihnen der Berater den Gründungszuschuss verweigern. Dann können Sie sich natürlich trotzdem selbstständig aus der Arbeitslosigkeit machen, erhalten aber keine Förderung. Businessplan prüfen lassen Für den Gründungszuschuss muss das Konzept Businessplan durch eine fachkundige Stelle geprüft werden. Dies kann Ihr Steuerberater oder ein Unternehmensberater tun oder auch die IHK, Handwerkskammer und Banken. In unserem Kalender finden Sie zahlreiche Termine für ein Existenzgründerseminar. Arbeitslosengeld Wenn Sie sich selbstständig aus der Arbeitslosigkeit machen, reduziert sich Ihr Rest-Anspruch auf Arbeitslosengeld um die Dauer, für die Sie Gründungszuschuss während Ihrer Selbstständigkeit erhalten. Tipp Auf den Gründungszuschuss gibt es keinen rechtlichen Anspruch. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich frühzeitig von einem unserer erfahrenen Experten beraten lassen. Wir helfen Ihnen gerne! Jetzt kostenfreies Informationsgespräch vereinbaren Arbeitslosengeld 2: Einstiegsgeld Auch wenn Sie Arbeitslosengeld 2 Hartz IV erhalten, können Sie eine Förderung beziehen, wenn Sie sich selbstständig aus der Arbeitslosigkeit machen. In diesem Fall ist es nicht arbeitslosengeld nach kleingewerbe Gründungszuschuss sondern das Einstiegsgeld, das Sie beim Arbeitsamt für Ihre Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit beantragen können. Im Jahr haben sich fast Einstiegsgeld kompakt Das Einstiegsgeld wird für maximal 24 Monate gezahlt.