Elterngeld nach wie vielen monaten arbeit
Zum Beratungsangebot Vorsicht bei gleichzeitigem Bezug Beide Elternteile möchten sich die Betreuung des Babys "teilen" und beantragen zeitgleich Elterngeld in den ersten sieben Lebensmonaten. Der Anspruch auf zwei zusätzliche Monatsbeträge Elterngeld besteht nur dann, wenn wenigstens ein Elternteil zu Gunsten der Betreuung des Kindes auf einen Teil seines bisherigen monatlichen Erwerbseinkommens verzichtet. Es ist also Vorsicht geboten, wenn sich beide Elternteile die Betreuung ihres Kindes in den ersten sieben Lebensmonaten teilen und gleichzeitig weiterarbeiten. Praxistipp: Die genaue Höhe des erforderlichen Einkommensverlustes ist im BEEG nicht ausdrücklich geregelt! Verlängert sich der Mutterschutz nach der Entbindung nun dadurch, dass das Baby vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt gekommen ist, muss die Mutter auch für entsprechend mehr Lebensmonate Elterngeld beantragen. Praxistipp: Kommt Ihr Baby als Frühgeborenes zur Welt, verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Entbindung automatisch von acht auf zwölf Wochen. Zusätzlich verlängert wird sie um den Zeitraum, der an Mutterschutz vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte! ALG-I-Bewilligungs- und Aufhebungsbescheide Ggf. Geburtsurkunden von älteren oder behinderten Geschwisterkindern Ekst-Bescheid vom Jahr vor der Geburt des Babys oder Ausdruck zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Für unverheiratete Väter: Vaterschaftsanerkennungsurkunde Praxistipp: Je vollständiger Ihr Elterngeldantrag bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle eingeht, desto zügiger wird die Bearbeitung erfolgen. Falls Sie Sorgen haben, wegen noch fehlender Nachweise in Fristverzug zu geraten, empfiehlt es sich unbedingt, den Antrag auch unvollständig einzureichen, damit er einen Eingangsstempel erhält!