Bindungsdauer nach weiterbildung
Voraussetzungen - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Bindungsdauer Lesedauer: 2 Minuten Inhalt teilen Der Arbeitgeber kann die Kosten für eine Ausbildung des Arbeitnehmers unter bestimmten Voraussetzungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückfordern. Achtung Eine allgemeine Vorwegvereinbarung im Arbeitsvertrag reicht für die Rückforderung der Ausbildungskosten nicht aus. Ausbildung Rückforderbar sind die Kosten einer Ausbildung, mit der dem Arbeitnehmer Spezialkenntnisse theoretischer oder praktischer Art vermittelt werden. Weiters kommt es darauf an, dass diese Spezialkenntnisse in anderen Unternehmen bindungsdauer nach weiterbildung werden können oder durch selbstständige Erwerbstätigkeit verwertbar sind und dem Arbeitnehmer objektiv bessere Berufschancen auf dem Arbeitsmarkt verschaffen. Dabei kommt es allerdings nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer im nächsten Job tatsächlich mehr verdient oder die erworbene Ausbildung tatsächlich verwertet. Beispiel: Das Kennenlernen der Produktpalette des Arbeitgebers entspricht dem Vermitteln eines Einschulungswissens. Kosten des Arbeitgebers für eine derartige Produktvorstellung sind daher keine rückforderbaren Ausbildungskosten. Kosten Die rückforderbaren Kosten müssen definiert und der Höhe nach bestimmt werden. Ausbildungskosten sind vor allem Kursgebühren, Lohnkosten während der Ausbildung. Achtung Die Lohnkosten während der Ausbildung können nur dann zurückgefordert werden, wenn der Arbeitnehmer während der Ausbildung keine Arbeitsleistung erbringt und die Ausbildung keine Erfüllung des Arbeitsvertrages darstellt. Der Rückforderungsbetrag kann auch in einem angemessenen Pauschalbetrag festgelegt werden, der allerdings nicht höher sein darf als der tatsächliche Ausbildungsaufwand. Beendigung des Arbeitsverhältnisses Die Rückforderung von Ausbildungskosten setzt voraus, dass vor Ablauf eines bestimmten Zeitraumes nach der erfolgten Ausbildung der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus eigenem aufkündigt oder das Arbeitsverhältnis aus Verschulden des Arbeitnehmers beendet wird. Letzteres ist der Fall bei einer berechtigten Entlassung oder einem unberechtigten vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers. Keine Rückzahlungsverpflichtung besteht bei Auflösung in der Probezeit bzw. Bei einer einvernehmlichen Auflösung ist die Rückforderung von Ausbildungskosten zulässig. Bindungsdauer Die Bindungsdauer, innerhalb welcher der Arbeitnehmer zur Rückzahlung verpflichtet ist, muss der Ausbildung angemessen sein. Sie kann bis zu 4 Jahre für vor dem Beispiel: Die Ausbildung eines Piloten ist eine kostenintensive Spezialausbildung. Eine Bindungsdauer von 8 Jahren ist zulässig. Weiters hat die Höhe der Rückzahlungsverpflichtung mit dem Verstreichen der Bindungsdauer linear, also anteilig abzunehmen. Der Rückzahlungsbetrag ist monatlich zu vermindern. Achtung Werden die gesetzlich vorgesehenen Inhalte der konkreten Ausbildungskostenrückersatz-Vereinbarung nicht eingehalten, so ist diese unwirksam.