Nach eigener kündigung arbeitslosengeld

Gibt es eine Sperrfrist, wenn mein Arbeitgeber kündigt? Manchmal gibt es gute Gründe, den Job zu kündigen. Sei es, weil Sie die täglichen Arbeiten nerven, sei es, weil Sie die Kollegen nicht mögen oder weil Sie einfach mal eine Abwechslung im Beruf brauchen. Doch wie sieht es bei einer mit der finanziellen Unterstützung aus, wenn Sie kündigen? Besteht auch bei der eigenen Kündigung Anspruch auf Arbeitslosengeld I ALG Ioder greift zunächst die sogenannte Sperrfrist? Arbeitslosengeld II: So beantragen Sie Hartz IV Wann darf das Arbeitsamt eine Sperrzeit fürs Arbeitslosengeld verhängen? Das Arbeitsamt kann eine Sperrfrist fürs Arbeitslosengeld verhängen, wenn Sie selbst kündigen. Denn Sie haben die Arbeitslosigkeit durch Ihre Eigenkündigung selbst herbeigeführt. Das gilt nicht, wenn Sie gute Gründe haben siehe unten. Die Sperrfrist für das Arbeitslosengeld kann bis zu zwölf Wochen betragen. Die Sperrzeit wird auf die ganze Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes angerechnet — folglich bekommen Sie auch weniger Geld, als Ihnen eigentlich zustünde. Die gute Nachricht: Sie können gegen diese Sperre nach der Kündigung ihres Jobs formlos schriftlich Einspruch erheben. Ihr Einspruch muss zwar auf einem gewichtigen Grund basieren siehe untenhat aber gute Erfolgschancen. Schon mehr als einmal haben Sozialgerichte die Sperrfrist für unwirksam erklärt. Kündigung wegen Krankheit: Ist das erlaubt? Beachten Sie: Sie müssen nach eigener kündigung arbeitslosengeld drei Monate, bevor Ihr Job endet, arbeitsuchend melden, um eine Sperrfrist von einer Woche zu verhindern. So hat das Arbeitsamt die Möglichkeit, Ihnen eine neue Arbeitsstelle zu vermitteln. Wie kann ich eine Sperrfrist verhindern? Sie sollten, wenn Sie Arbeitslosengeld I beantragen, begründen, warum Sie gekündigt haben. Doch nicht alle Gründe erkennt die Arbeitsagentur an. Eine Übersicht: Berufliche Gründe: Wenn Sie nachweislich überfordert sind und der Job Sie zu sehr stresst, erkennt die Arbeitsagentur dies in der Regel an. Sie müssen das jedoch nachweisen. Nachvollziehbare Gründe sind etwa erwiesenes Mobbing oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Eine Kündigung aufgrund verzögerter oder ausgebliebener Lohnzahlungen hat ebenfalls keine Sperre des Arbeitslosengeldes zur Folge. Private Gründe: Wenn Sie mit Ihrem Lebenspartner eine "Erziehungsgemeinschaft" gründen, also zusammenziehen, um die Kinder besser zu erziehen, erkennt das Arbeitsamt dies in der Regel an — die Sperrfrist entfällt. Das gilt auch, wenn Sie einen nahen Angehörigen pflegen. Hier kommt es aber auf den Einzelfall an.