Wie lange nach geburt kann elterngeld beantragt werden
Wie kann ich Elterngeld beantragen? Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Den Antrag sollten Sie gleich nach der Geburt und innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Wo kann ich den Antrag stellen? Den Antrag können Sie bei einer Elterngeldstelle stellen. Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist. Welche Elterngeldstelle zuständig ist, finden Sie unter Beratung vor Ort. In einigen Bundesländern können Sie das Elterngeld auch online beantragen. Mehr dazu erfahren Sie unter ElterngeldDigital. Wie beantrage ich Elterngeld? Bitte nutzen Sie für den Antrag das Formular Ihres Bundeslandes. Alternativ erhalten Sie das Formular bei Ihrer Elterngeldstellebei vielen Gemeinde-Verwaltungen, bei den meisten Krankenkassen und bei den meisten Krankenhäusern mit Geburten-Station. Elterngeld kann jeder Elternteil nur einmal pro Kind beantragen. Auch bei Zwillingen, Drillingen und anderen Mehrlingen ist pro Elternteil nur ein Antrag möglich. Sie können Ihren Antrag auch gemeinsamen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin stellen. Falls der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld bekommen kann, muss er oder sie Ihren Antrag auch unterschreiben. Welche Nachweise muss ich dem Antrag beifügen? Die Geburtsurkunde Ihres Kindes und Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen. Falls Sie nicht-selbstständig sind: als Mutter: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Monat, in dem Ihr Mutterschutz beginnt, als Vater: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Falls Sie selbstständig sind: in der Regel Ihren letzten Steuer-Bescheid. Falls Sie Arbeitnehmerin sind: Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt und Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld. Falls Sie Beamtin oder Soldatin sind: Bescheinigungen über Dienstbezüge während des Mutterschutzes und Bescheinigungen über Zuschüsse zu diesen Bezügen. Falls Sie als Mutter privat krankenversichert sind und eine Krankentagegeld-Versicherung haben: Bescheinigungen Ihrer Krankenversicherung über Ihr Krankentagegeld während des Mutterschutzes. Gegebenenfalls: Nachweise über Einkommen, während Sie Elterngeld beziehen: Bei nicht-selbstständiger Tätigkeit: Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs. Bei selbstständiger Tätigkeit: eine eigene Erklärung über Ihre bisherigen Arbeitszeiten und Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs. Falls Sie weniger arbeiten werden als bisher, können zusätzlich Erklärungen nötig sein, welche Vorkehrungen zu Ihrer Entlastung getroffen wurden, zum Beispiel: Einstellung einer Vertretung, Übernahme von Aufgaben durch Kolleginnen und Kollegen, Verringerung der Aufträge.