Müssen zinsen versteuert werden

Kapitalerträge und Zinseinnahmen Kapitalerträg, also im weitesten Sinne Zinsen, unterliegen der Einkommensteuer. Ihre Kapitalerträge sind bis zu 1. Liegen Ihre Zinseinnahmen über diesem Betrag, oder haben Sie Ihre Freistellungsaufträge bei der Bank nicht optimal verteilt, müssen zinsen versteuert werden Sie bereits Abgeltungssteuer bezahlen. Seit Beginn des Jahres unterliegen Kapitalerträge in Deutschland der Abgeltungsteuer, die das bisherige Verfahren der Kapitalertragsteuer bzw. Zinsabschlagsteuer ersetzt. Mit dieser Abgeltungsteuer sind die Kapitalerträge für das Finanzamt ausreichend besteuert. Geplant war eine Steuervereinfachung; wie das meistens der Fall ist wurde die Besteuerung der Kapitalerträge leider erheblich verkompliziert. Wie der Bezeichnung zu entnehmen ist hat die Abgeltungsteuer abgeltende Wirkung. Sie müssen die Kapitalerträge nicht in der Einkommensteuererklärung angeben. Es ist jedoch möglich, dass Sie zu viel oder gar unberechtigt Abgeltungsteuer bezahlt haben. Warum kann die Abgeltungsteuer nachteilig für mich sein? Typischerweise ist dies bei Rentnern oder bei Alleinverdienern im Rahmen der Zusammenveranlagung von Ehegatten der Fall. Zinsabschlagsteuer, auf Ihre Einkommensteuer angerechnet. Wie kann ich Abgeltungsteuer vermeiden? Abgeltungsteuer lässt sich leider nicht vermeiden wenn Sie Zinserträge über dem Sparer-Pauschbetrag erzielen. Wichtig ist aber, dass Sie Ihre Freistellungsanträge bei verschiedenen Kreditinstituten optimal verteilen. Die Bank ist verpflichtet Steuern einzubehalten, sobald der anteilige Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft ist. Etwaige Freistellungsbeträge bei anderen Banken werden nicht angerechnet. Sie erhalten bei ungünstiger Verteilung Ihrer Feistellungsbeträge den vollen Sparer-Pauschbetrag nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Liegt Ihr Einkommen aber unter dem Grundfreibetrag von Sie müssen einen Antrag auf Nichtveranlagung bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen. Dieser ist wie eine Einkommensteuererklärung aufgebaut, jedoch nur drei Seiten lang. In diesem Antrag geben Sie Ihre zu erwartenden Einkünfte und Sonderausgaben an. Liegt das Einkommen unter dem Grundfreibetrag erhalten Sie von Ihrem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Diese Bescheinigung legen Sie Ihrem Kreditinstitut vor.