Urlaub mutterschutz anteilig

Arbeitsrecht Mutterschutz und Elternzeit Schwangerschaft Urlaub Häufig stehen Arbeitnehmern durch Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag sogar noch mehr Urlaubstage zu. Doch was passiert mit dem Urlaub während des Mutterschutzes und der Elternzeit? Die Antwort: Es kommt auf das Verhalten des Arbeitgebers an. Teilen auf Twitter Facebook Whatsapp Grundsatz: Urlaub bleibt während Mutterschutz und Elternzeit Während der Elternzeit muss der Arbeitnehmer urlaub mutterschutz anteilig arbeiten und der Arbeitgeber muss kein Gehalt zahlen. Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers bleibt trotzdem während der Elternzeit bestehen. Urlaubstage, die der Arbeitnehmer wegen der Elternzeit oder wegen Mutterschutz nicht nehmen konnte, bleiben daher bestehen und können danach genommen werden. Das Gesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber den Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit bzw. Aus diesem Grund können Resturlaubstage verfallenwenn der Arbeitnehmer diese nicht rechtzeitig nach dem Ende des Mutterschutzes bzw. Achtung: Urlaub kann vom Arbeitgeber während Elternzeit gekürzt werden Den genannten Grundsatz kann der Arbeitgeber allerdings aushebeln. Eine Pflicht zur Kürzung seitens des Arbeitgebers besteht aber nicht; auch kürzen sich Urlaubstage nicht automatisch kraft Gesetzes während der Elternzeit. Eine Kürzung der Urlaubstage wegen Elternzeit nach Ende des Arbeitsverhältnisses reicht nicht aus. Wurde das Arbeitsverhältnis z. Fazit: Oft hohe Urlaubsabgeltung bei Kündigung nach Elternzeit und Mutterschutz Wie gezeigt wird die Höhe des Jahresurlaubs durch Mutterschutz nicht geschmälert. Während der Elternzeit kann der Arbeitgeber den Jahresurlaub anteilig kürzen. Die Kürzung muss er aber noch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirksam gegenüber dem Arbeitnehmer erklärt haben. Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis während oder nach der Elternzeit endet kann sich ein umfangreicher Abgeltungsanspruch ergeben, wenn der Arbeitgeber die Kürzung des Urlaubs während der Elternzeit nicht rechtzeitig erklärte. Bei der Prüfung, welche Abgeltungsansprüche Ihnen als Arbeitnehmer zustehen, können wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Arbeitsrecht beraten und bestehende Ansprüche für Sie durchsetzen. Kontaktieren Sie uns dazu gerne jederzeit.