Muss ich erhaltenen kindesunterhalt in steuererklärung angeben

Kindesunterhalt: Wichtige Fakten und Steuervorteile Naturalunterhalt, Barunterhalt, Mindestunterhalt: Beim Thema Kindesunterhalt kann man schnell den Überblick verlieren. Wir geben Ihnen die wichtigsten Fakten an die Hand. Anspruch auf Kindesunterhalt Grundsätzlich haben minderjährige Kinder und volljährige Kinder in der Erstausbildung Anspruch auf Kindesunterhalt. In beiden Fällen gilt: Das Kind muss unverheiratet sein. Es spielt beim Kindesunterhalt keine Rolle, ob es sich um ein eheliches, ein nichteheliches oder adoptiertes Kind handelt. Unterhalt steht allen Kindern zu. ÜBRIGENS: In Deutschland gibt es eine sogenannte Unterhaltspflicht. Es steht also nicht zur Debatte, ob Unterhalt gezahlt werden muss oder nicht. Nur die Höhe des Unterhalts muss immer individuell vereinbart werden. Naturalunterhalt und Barunterhalt Wenn es um den Kindesunterhalt geht, wird in Deutschland zwischen dem Naturalunterhalt und dem Barunterhalt unterschieden. Der Unterschied ist recht schnell erklärt: Der Elternteil, der die Kinderbetreuung übernimmt, sich um das Essen kümmert und beispielweise Kleidung und Schulsachen kauft, leistet Naturalunterhalt. Der Naturalunterhalt wird deshalb manchmal auch Betreuungsunterhalt genannt. Mindestunterhalt soll Lebensbedarf sicherstellen Minderjährigen Kindern steht ein sogenannter Mindestunterhalt zu. Das ist ein Mindestsatz beim Kindesunterhalt, also eine bestimmte Geldgrenze, die nicht unterschritten werden sollte. Die Höhe des Mindestunterhalts ist gesetzlich geregelt. Doch was bedeutet das konkret? Um den Mindestunterhalt zu ermitteln, muss man einen Blick in die sogenannte Mindestunterhaltverordnung werfen. Insgesamt gibt es drei Altersstufen, die der Gesetzgeber festgelegt hat. Je jünger das Kind ist, desto geringer fällt der Mindestunterhalt aus. Im Überblick für Erste Altersstufe: Von Geburt an gibt es bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 87 Prozent des Mindestunterhalts, aktuell Euro Euro monatlich. Zweite Altersstufe: Vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres gibt es Prozent. Das sind immerhin Euro Euro monatlich. Dritte Altersstufe: Vom Lebensjahr an gibt es Prozent des Mindestunterhalts, das schlägt also mit Euro Euro monatlich zu Buche. Ab 18 Jahre: Euro Euro monatlich.