Kind krank und urlaub haufe

Arbeitsrecht: Wann Arbeitnehmer ihre kranken Kinder pflegen dürfen Arbeitsrecht Wann Arbeitnehmer ihre kranken Kinder pflegen dürfen Wenn die Kinder krank sind, kommen Berufstätige in Not. Was viele nicht wissen: Eltern stehen Pflegetage zu. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Welche Rechte und Pflichten berufstätige Eltern haben. Foto: KKH Berlin. Der Herbst ist da, die Grippewelle rollt. Werden kleine Kinder krank, wissen berufstätige Eltern oft nicht, wie sie die Betreuung organisieren sollen. Allein Kindergartenkinder brüten rein statistisch gesehen bis zu zehn Infekte pro Jahr aus. Was tun, wenn die Kleinen schon wieder fiebrig nach Hause kommen? Den wenigsten Eltern sei klar, welche Sonderregelungen sie abseits des Jahresurlaubs in Anspruch nehmen können, um im Job frei zu kriegen, sagt Michael Henn, Präsident des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte VDAA. Die weit verbreitete Kind krank und urlaub haufe, dass Papa oder Mama in jedem Fall zehn Tage im Jahr zu Hause bleiben dürfen, Alleinerziehende 20 Tage, trifft nicht immer zu. Einheitliche Regelungen über zulässige Fehlzeiten für Beschäftigte mit Kind gibt es in Deutschland nicht, wie der Stuttgarter Fachanwalt erläutert. Dennoch können Vater oder Mutter häufig auf zwei Gesetze bauen. Ist der BGB-Passus im Arbeitsvertrag definitiv ausgeschlossen, wird eine gesetzliche Krankenversicherung wichtig. Ist das kranke Kind dort mit versichert, können Vater oder Mutter auf freie Tage sowie Kinderkrankengeld von der Krankenkasse bauen. Dieser Anspruch ist in Paragraf 45 Sozialgesetzbuch SGB V festgezurrt, allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen: Das Kind ist jünger als zwölf Jahre alt, für die Erkrankung liegt ein ärztliches Attest vor, die Betreuung ist notwendig und im Haushalt lebt sonst niemand, weder Au-pair noch Oma, der das Kind gesund pflegen könnte. Privatversicherte gehen leer aus Sind alle Punkte erfüllt, zahlt die Krankenkasse Geld, während Vater oder Mutter vom Job daheim bleiben. Eine volle Lohnfortzahlung gibt es allerdings nicht, sondern 70 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Wer die fünf Tage BGB-Sonderurlaub bei vollem Lohn in diesem Jahr bereits verbraucht hat und jetzt noch weitere freie Tage für sein krankes Kind benötigt, kann als Kassenpatient ebenfalls auf das Kinderkrankengeld setzen, wie die Rechtschutzversicherung Arag erläutert. Allerdings springe die Krankenkasse dann nur noch für fünf Arbeitstage ein. Keine Gutschrift von Urlaubstagen Berufstätige Eltern bekommen keine freien Tage gutgeschrieben, wenn sie im Urlaub ihr krankes Kind betreut haben. Juni Im konkreten Fall hatte eine Verkäuferin sechs Tage Urlaub genommen. In dieser Zeit erkrankte ihr minderjähriges Kind und musste von ihr betreut werden. Später wollte sie die freien Tage auf ihr Urlaubskonto zurückgebucht bekommen. Das lehnte der Chef jedoch ab.