Urlaubstage auszahlen abzüge

Auf den Punkt Ein gesetzlicher Anspruch auf die Auszahlung von Urlaubstagen besteht nur, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Egal von wem. Darauf lässt sich aber nicht urlaubstage auszahlen abzüge Arbeitgeber ein. Vor der Auszahlung werden wie auch beim Gehalt Beiträge zur Sozialversicherung und Steuern abgezogen. Wenn du deinen Urlaub nicht nehmen konntest, bevor dein Arbeitsverhältnis endet, hast du einen Anspruch auf die Auszahlung der Urlaubstage. So steht es im Bundesurlaubsgesetz. Dabei ist es egal, wer den Arbeitsvertrag kündigt. Der Anspruch besteht auch bei fristlosen Kündigungen. Urlaub ist zur Erholung da! Das Bundesurlaubsgesetz schützt die Rechte der Beschäftigten und regelt auch den gesetzlichen Mindesturlaub. Denn die Urlaubszeit soll der Erholung dienen. Deswegen dürfen Beschäftige in ihrem Urlaub auch keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen und Urlaubstage nur in Ausnahmefällen ins neue Jahr übertragen. Und ohne Kündigung? Wenn das Arbeitsverhältnis einfach weiter besteht? Dann hast du keinen Anspruch auf die Auszahlung von Urlaubstagen. Nicht einmal dann, wenn du den Urlaub aus persönlichen oder betrieblichen Gründen nicht nehmen konntest. Immerhin: In einem solchen Fall wäre es möglich, ihn ins nächste Jahr zu übertragen. Du musst ihn dann aber bis zum März des folgenden Jahres nehmen. Wenn du es also darauf anlegst und deine Urlaubstage über das Jahr anhäufst, hast du schlechte Karten. Du läufst sogar Gefahr, dass die nicht genommenen Urlaubstage verfallen. Wichtig: Dein Arbeitsgeber muss dich darauf hinweisen, dass dein Urlaubsanspruch zu verfallen droht. Tut er das nicht, kannst du deinen Urlaub auch nach dem März in Anspruch nehmen. Video: Bundesarbeitsgericht: Urteil zur Verjährung von Urlaubsansprüchen Klicken Sie hier, um die Inhalte von YouTube anzuzeigen.