Weg abrechnung niederschlagswasser
Ich bekomme die Niederschlagswassergebühr zusammen mit Grundsteuer und Müllgebühr von der Stadt im so genannten Grundbesitzabgaben-Jahresbescheid, habe also an dieser Stelle keinen Stress. In den Abschlagszahlungen hingegen werden diese beiden Positionen nicht gesondert aufgeführt. Aus diesem Grund wäre eine fiktive Aufteilung der Abschlagszahlungen im Wiso HV grundsätzlich auch denkbar, allerdings wird für Wasser eine Grundgebühr erhoben und für Schmutzwasser eben nicht. Zitat von wohnhofAtrium : Geht es hier bei der Verteilung der Kosten über weg abrechnung niederschlagswasser WEG um Niederschlagswasser? In der ursprünglichen Fragestellung des TEs ging es um Wasser, Abwasser und Niederschlagsgebühr in einer Abschlagszahlung, welche nicht aufgeteilt ist. Zitat von wohnhofAtrium Wegen der Namen nutze ich auch nicht das Standardkonto "Kanalgebühren" von WISO, denn dann muss man wissen, dass es das gleiche ist wie Niederschlagswasser. Da gibt es wie gesagt unterschiedliche, nicht bundeseinheitliche Konzepte. Allen gemein ist, dass mit der Niederschlagswassergebühr der Anteil des Niederschlagswassers, welches in die Kanalisation eingeleitet wird von dem Anteil des Leitungswassers, welches nach Gebrauch in die Kanalisation eingeleitet wird abgegrenzt werden soll. Die Niederschlagswassergebühr kannst du dir ganz oder teilweise sparen, indem du das Niederschlagswasser an Ort und Stelle entweder nutzt oder versickern lässt das ist auch der Grund, warum sie erfunden wurde. Der Begriff Kanalgebühren umfasst also wörtlich genommen Schmutzwasser plus Niederschlagswasser. Da es jedoch für Niederschlagswasser bereits ein Konto im Wiso HV gibt, habe ich einfach das Konto Kanalgebühren in Schmutzwasser umbenannt.