Gründungskosten gmbh satzung

Wer zahlt Notarkosten und Registergebühren beim Startup? Stammkapital ist zwar vorhanden, aber darf man sich daran bedienen? Veröffentlicht am: Doch wer trägt diese? Können Gründer entstandene Kosten auf die GmbH umlegen? Wenn ja, was muss beachtet werden? Eine ganz aktuelle Entscheidung des OLG Schleswig vom Handelsregister - Keine Eintragung der GmbH wegen fehlerhafter Satzung Im Fall des OLG Schleswig bemängelte das Registergericht die vom Notar beurkundete Satzung der GmbH. Die Gläubiger der GmbH könnten nicht erkennen, welche Gelder der GmbH bereits im Gründungsstadium entzogen werden. Die Gründung der GmbH lag damit erst einmal auf Eis. Das Handelsregister selbst ist ein vom Amtsgericht geführtes öffentliches Verzeichnis, das Informationen über Unternehmen und Kaufleute enthält. Das Handelsregister ist gründungskosten gmbh satzung www. Was macht das Handelsregister bei der Gründung einer GmbH? Bei der Gründung einer GmbH werden die Gründungsunterlagen v. Satzung, Beschluss zur Bestellung der Geschäftsführer zusammen mit der formalen Anmeldung zum Registergericht eingereicht. Dieses prüft dann die Unterlagen. Wie genau das Registergericht prüfen muss und vor allem auch prüfen darf, ist noch nicht endgültig geklärt. Klar ist wohl, dass das Registergericht aka Handelsregister zumindest eine grobe Prüfung der Regelungen der Satzung auf ihre Übereinstimmung mit den rechtlichen Gründungskosten gmbh satzung vornehmen darf. Wichtig zu wissen ist, dass die Regelung in engem Zusammenhang mit dem Gläubigerschutz und historisch mit dem sogenannten Gründerlohn steht. Der Reihe nach: Das bei Gründung der GmbH von den Gründern aufzubringende Stammkapital dient dem Schutz der Gläubiger des Startups. Damit dies funktioniert, soll das Stammkapital nicht bereits vor dem eigentlichen Start teilweise verbraucht sein. In den frühen Zeiten des Aktienrechts und GmbH-Rechts war es nicht unüblich, dass sich die Gründer sogleich bei Gründung am Stammkapital bedienten — z. Das Startup im Fall des OLG Schleswig meinte, alles richtig gemacht zu haben. Das OLG Schleswig meinte indes, dass das Startup die Sache nur halb richtig gemacht habe. Notwendig sei, dass in der Satzung die von der GmbH zu tragenden Kosten nach ihrer Art einzeln aufgeführt werden und der von der GmbH zu tragende Gesamtbetrag konkret benannt wird. Beide Punkte entsprechen jedenfalls im Ausgangspunkt wohl der überwiegenden Auffassung. Die Satzung soll zum einen erkennen lassen, für welche konkrete Art von Kosten — Rechtsanwalt, Notar, Registergebühren