Gründe für ablehnung untervermietung

Wer ist Untermieter — wer nicht? Die Aufnahme von nahen Familienangehörigen Ehegatte, Kinder, Eltern in die Wohnung ist keine Untervermietung und daher auch nicht erlaubnispflichtig vgl. BayObLG GE 97, Für entferntere Familienangehörige geht dies nicht so ohne weiteres. So zählen weder Geschwister noch sonstige Verwandte zu diesem bevorzugten Personenkreis. Nicht wie ein Ehegatte ist die Lebenspartnerin bzw. Der Bundesgerichtshof vom 5. Dazu hat der Bundesgerichtshof betont, dass der — auf höchstpersönlichen Motiven beruhende und deshalb nicht näher zu begründende — Wunsch des Mieters, nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu begründen oder fortzusetzen, in aller Regel ausreicht, um ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme des Dritten in die Wohnung darzulegen. Besucher sind keine Untermieter. Der Vermieter hat kein Recht, dem Mieter Vorschriften über den Empfang von Besuchern zu machen. Auch ein Besuch für längere Dauer ist gestattet. Der Mieter darf also in aller Gründe für ablehnung untervermietung für mehrere Wochen etwa sechs bis acht auch ohne Einwilligung des Vermieters Besucher in seiner Wohnung aufnehmen. In den genannten Fällen benötigt der Mieter also kein besonderes berechtigtes Interesse — dieses ergibt sich bereits aus den Umständen oder dem Personenkreis, aus dem der Besucher stammt. Die Probleme bei der Anmietung einer Wohnung durch eine Wohngemeinschaft sind in Info Nr. Gibt der Vermieter die erbetene Erlaubnis nicht, so kann der Mieter lediglich mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Einzelheiten zu diesem Sonderkündigungsrecht entnehmen Sie bitte dem Info Nr. Der Mieter hat jedoch einen — notfalls auch gerichtlich durchsetzbaren — Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung eines Teiles der Wohnung, wenn die folgenden vier Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen: 1. Als persönlich einleuchtender Grund wird beispielsweise angesehen, dass der Mieter einen Freund oder eine Freundin in die Wohnung aufnehmen will. Im Übrigen zählt generell die Aufnahme eines Dritten, zu dem keine freundschaftliche Beziehung bestehen muss, als einleuchtender wirtschaftlicher Grund, wenn damit der Mieter eine finanzielle Entlastung erreichen kann. Untervermietung nur eines Teiles Aus den genannten Beispielsfällen ergibt sich, dass der Mieter, der den Anspruch auf Untervermietung geltend machen will, jeweils noch selbst in der Wohnung wohnt. Darüber hinaus besteht jedoch auch dann ein Anspruch auf teilweise Untervermietung der Wohnung, wenn der Mieter aus beruflichen oder anderen wichtigen Gründen vorübergehend von seinem eigentlichen Wohnort abwesend sein wird. Beabsichtigt jedoch ein Mieter, etwa für mehrere Jahre ins Ausland zu gehen, besteht nicht ohne weiteres ein Anspruch auf Untervermietung Rechtsberatung. Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt jedoch nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt hat. BGH vom Da reicht der Wunsch des Mieters, in Zukunft mit einer anderen Person zusammenleben zu wollen, bereits aus.