Kündigung vom arbeitgeber ohne angabe von gründen

Kann ich als Arbeitnehmer ohne Grund kündigen? Plötzlich die Kündigung im Briefkasten: Als Arbeitnehmer kann einem wohl kaum etwas Schlimmeres passieren, als unerwartet den Job zu verlieren. Doch warum wurde ich gekündigt? Der Kündigungsgrund ist Ihnen nicht bekannt. Sie fragen sich, geht das überhaupt? Darf der Arbeitgeber das? Oder muss in jedem Fall eine Begründung erfolgen? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie hier. Fristlose Kündigung: Muss mein Arbeitgeber einen Grund nennen? Wenn Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen möchtemuss dafür ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegen. Entscheidend ist hierbei die Ursache der Kündigung. Denn in bestimmten Fällen kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber eine normale Kündigungsfrist nicht einhalten muss siehe unten. Ein typisches Beispiel hierfür wäre, wenn ein Arbeitnehmer etwas gestohlen hätte. Vom Vollzeit- zum Teilzeitjob: So funktioniert's Ordentliche Kündigung: Muss mein Arbeitgeber einen Grund nennen? Arbeiten Sie mindestens sechs Monate in einem Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern unterliegt Ihr Arbeitsverhältnis dem deutschen Kündigungsschutzgesetz. Die Folge: Ihr Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer nicht einfach ohne Grund kündigen. Mögliche Gründe nach dem Kündigungsschutzgesetz sind: Personenbedingte Kündigungen sind beispielsweise dann erlaubt, wenn der Arbeitnehmer durch unzureichende Arbeitsleistung den Betriebsablauf stört. Im Klartext also: Wenn Sie zu schlecht arbeiten. Verhaltensbedingte Kündigungen sind nach vorheriger Abmahnung gestattet, wenn der Arbeitnehmer durch Fehlverhalten oder Pflichtverletzungen auffällig geworden ist. Betriebsbedingte Kündigungen können rechtlich möglich sein, sollte sich die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens derart verschlechtern, dass ein Stellenabbau unbedingt notwendig ist.