Studium wartesemester kindergeld
Wartezeit und Kindergeld Wartesemester bzw. Wartezeit studium wartesemester kindergeld Kindergeld Kindergeld wird volljährigen Kindern eigentlich nur gewährt, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden oder ein auf die Ausbildung ausgerichtetes Praktikum oder Ähnliches absolvieren. Was aber ist, wenn ihr ein oder mehrere Wartesemester überbrücken müsst oder es noch etwas dauert, bis ihr nach eurem ersten Schulabschluss eine zweite Ausbildung beginnen könnt? Zu einer zweiten Ausbildung könnte z. Im Wesentlichen muss hier nach der Dauer zwischen erstem Schulabschluss und Aufnahme des Studiums bzw. Überbrückungsdauer von max. Gleiches gilt, wenn ihr in der Übergangsphase ein freiwilliges soziales Jahr, freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Freiwilligendienst absolviert. Überbrückungsdauer von mehr als 4 Monaten Beträgt die Wartezeit nun mehr als vier Monate, z. Zeit für zielgerichtetes Praktikum nutzen Wann immer möglich, solltet ihr die Überbrückungszeit für ein Praktikum nutzen, welches in Zusammenhang mit eurer Ausbildung steht, also z. In diesem Fall wird euer Kindergeldanspruch nicht beeinträchtigt und das Kindergeld ganz normal weitergezahlt. Alternativ könnt ihr der Familienkasse auch nachweisen, dass die im Praktikum vermittelten Inhalte einen starken Bezug zu eurem später angestrebten Beruf haben. Hierzu solltet ihr am besten frühzeitig mit eurem Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetrieb und der Familienkasse das Gespräch suchen. Es gibt viele Fälle, in denen die Familienkassen auch ein nicht verpflichtendes Praktikum akzeptiert haben, weil es einen Bezug zum angestrebten Beruf hatte. Weitere Infos zum Kindergeldbezug während eines Praktikums findet ihr hier. Wenn ihr bereits über 21 Jahre alt seid, dann solltet ihr eure Suche nach einem Ausbildungsplatz gut dokumentieren, damit ihr auch darüber hinaus bis zum Geburtstag Kindergeld erhalten könnt. Ihr muss natürlich wie immer bei den Familienkassen nachweisen, dass ihr tatsächlich einen Ausbildungsplatz sucht und nicht bewusst einen Ausbildungsplatz abgelehnt oder auf einen Studienplatz verzichtet habt. In diesem Fall könnte die Familienkasse bei Bekanntwerden sogar rückwirkend das Kindergeld zurück verlangen. Das könnte euch auch interessieren:.