Wie viel steuer muss ich als rentner bezahlen
Das bedeutet: Wer in Rente gegangen ist, muss nicht 83 Prozent, sondern nur 82,5 Prozent der Rente versteuern. Somit erhöht sich der Rentenfreibetrag auf 17,5 Prozent. Wie errechne ich den steuerfreien Teil der Rente? Grundlage für die Berechnung des Rentenfreibetrags ist die volle Jahresbruttorente. Deshalb wird der Rentenfreibetrag erst im zweiten — und damit vollen — Rentenbezugsjahr ermittelt. Ein Beispiel: Peter ging am 1. April in Rente. Damit steht ihm ein Rentenfreibetrag von 18 Prozent zu. Da er allerdings nur neun Monate lang Rente bezogen hat, wird der Rentenfreibetrag erst aus der vollen Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahrs errechnet. Peters Jahresbruttorente betrug Sein Rentenfreibetrag in Höhe von 18 Prozent liegt damit also bei 2. Der einmal ermittelte Rentenfreibetrag bleibt in den Folgejahren unverändert — auch wenn die Rente durch Rentenanpassungen steigt. Hinweis: Der Rentenfreibetrag wird für jede Rentnerin und jeden Rentner zu Beginn der Rente individuell festgelegt. Die jährlichen Rentenerhöhungen, die im Laufe der Rente folgen, müssen in voller Höhe versteuert werden. Dank Rentenanpassung plötzlich steuerpflichtig — was nun? Jedes Jahr zum 1. Juli erhöht die Bundesregierung die Renten, das nennt man Rentenanpassung. Juli konnten sich die Rentner in Ostdeutschland über 5,86 Prozent mehr Geld freuen. Im Westen gab es eine Erhöhung der Bezüge um 4,39 Prozent. Damit gilt in West und Ost endlich ein gleich hoher Rentenwert von aktuell 37,60 Euro. Doch diese Sorge ist meistens unbegründet; werden durch die Rentenanpassung doch Steuern fällig, sind diese zunächst marginal. Ein Beispiel: Bernhard ist Single und wohnt in Mannheim. Bisher blieb er mit dem steuerpflichtigen Teil seiner Rente unter dem Grundfreibetrag und musste keine Steuern zahlen. Im Sommer wurden jedoch die Renten für die westlichen Bundesländer um 4,39 Prozent angehoben. Mit der Rentenerhöhung übersteigt der steuerpflichtige Teil von Bernhards Rente den Grundfreibetrag nun um 50 Euro. Damit ist er zunächst zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Es bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass Bernhard auch Steuern zahlen muss, denn von seinen Jahreseinnahmen kann er jetzt noch beispielsweise Krankheitskosten, Handwerkskosten, Spenden und sogar Werbungskosten abziehen.