Rückforderung unterhalt einstweilige anordnung
Kann ich zuviel gezahlten Unterhalt zurück verlangen? Manchmal ist jedoch eine Rückforderung möglich. Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen: Ist eine Rückforderung von gezahltem Unterhalt möglich? Welche unterschiedlichen Fallkonstellationen gibt es? Was, wenn der gezahlte Unterhalt schon ausgegeben wurde? Was gilt für freiwillig gezahlten Trennungsunterhalt? Wann kann sich der Unterhaltsempfänger nicht auf "alles ausgegeben" berufen? Ist eine Aufrechnung erlaubt? Zahlung des Unterhalts unter Vorbehalt oder als Darlehen? Praxistipp zur Rückforderung von Unterhalt Es kommt immer wieder vor, dass ein Unterhaltsanspruch falsch berechnet wird. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn die Beteiligten selbst den Trennungsunterhalt berechnen, ohne sich fachkundig beraten zu lassen. Aber: Auch ein aufgrund von einstweiligen Anordnungen eines Familiengerichts gezahlter Unterhalt stellt sich gelegentlich als überhöht heraus. Immerhin folgt die eigentliche Gerichtsverhandlung, in der der Anspruch rückforderung unterhalt einstweilige anordnung ermittelt und vom Gericht festgestellt wird, ja erst später. Ebenso kommt es vor, dass ein Ex-Partner stillschweigend den Wunsch verspürt, dem anderen helfen zu wollen oder sich nicht allzu geizig zu zeigen. Verhärten sich dann später im eskalierenden Rechtsstreit die Fronten, ändert mancher seine Meinung. Ist eine Rückforderung von gezahltem Unterhalt möglich? Man kann geforderten Unterhalt prinzipiell durchaus zurückverlangen. Hat also jemand etwas bezahlt, ohne dass der andere überhaupt darauf Anspruch hatte, besitzt er einen Rückforderungsanspruch. Hier steckt der Teufel im Detail: Eine ungerechtfertigte Bereicherung liegt ohne Zweifel vor, wenn die Gerichtsverhandlung ergibt, dass in der vorangehenden einstweiligen Anordnung vom Ex-Partner ein zu hoher Betrag gefordert und auch bezahlt worden ist. Dann wäre eine Rückforderung des zu viel gezahlten Unterhalts möglich. Wenn der zu viel gezahlte Unterhalt jedoch auf einem vollstreckbaren Titel beruht — etwa einem Gerichtsurteil oder einem gerichtlichen Vergleich — verhält es sich anders. Ein solcher Titel ist zunächst einmal rechtskräftig. Eine Rückforderung des Geldes ist erst möglich, wenn das Gericht ihn ändert. Erst dann entfällt die rechtliche Grundlage für den zu viel gezahlten Betrag. Der Unterhaltsschuldner kann auf Abänderung klagen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, dass er zu viel bezahlt hat.